AfD sieht Ungleichbehandlung mit Asylbewerbern

Asylbewerber im Asylverfahren und anerkannte Asylbewerber bekommen ähnlich den deutschen Leistungsbeziehern keine staatliche Unterstützung, wenn sie über eigenes Vermögen verfügen. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 6/4916) ergab,...

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Asylbewerber im Asylverfahren und anerkannte Asylbewerber bekommen ähnlich den deutschen Leistungsbeziehern keine staatliche Unterstützung, wenn sie über eigenes Vermögen verfügen. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 6/4916) ergab, dass für Asylbewerber in Sachsen keine Prüfung von Konten und Vermögen im Ausland erfolgt und sie auch jederzeit auf ihre Auslandskonten zugreifen können.

Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Anfragensteller, Carsten Hütter:„…. Deutsche Leistungsempfänger müssen ihr anrechenbares Vermögen bis zum letzten Cent aufbrauchen, bevor sie von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler unterstützt werden. Alle Konten der Hartz-4-Bezieher werden akribisch geprüft und Mitarbeiter der Sozialbehörde inspizieren sogar ihre Wohnungen, ob sie auch tatsächlich nur in einer Wohngemeinschaft leben oder in einer Partnerschaft…“ weiter „… Staaten wie Dänemark haben deshalb die Vermögenskontrolle von Asylbewerbern drastisch verschärft. Auch Deutschland muss endlich Auslandsvermögen von Asylbewerbern für ihre Versorgung heranziehen. Der soziale Frieden in Deutschland ist durch die massenhafte Einwanderung von unqualifizierten Migranten gefährdet. Nach Einschätzung von Experten wird zusätzlich der größte Teil von ihnen keine Arbeit finden und dauerhaft von den sozialen Sicherungssystemen versorgt werden müssen. Wenn diese Migranten nun auch noch mit Steuergeldern alimentiert werden, obwohl sie über Vermögen verfügen, gerät das soziale System endgültig in Schieflage.“

Drs. 6/4916: ‚Wirtschaftliche Situation von Asylbewerbern‘ – Antwort der Staatsregierung

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