Aufhebung von Verboten für unbegleitete junge Flüchtlinge

Die Ausgangssperre und das Alkoholverbot für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bautzen werden ab Mittwoch, dem 21.09. wieder aufgehoben. Dann gilt wieder die Hausordnung der Unterkunft, in der die...

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Die Ausgangssperre und das Alkoholverbot für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bautzen werden ab Mittwoch, dem 21.09. wieder aufgehoben. Dann gilt wieder die Hausordnung der Unterkunft, in der die jungen Flüchtlinge leben. Demnach müssen alle bis 22 Uhr wieder in ihr Heim zurückkehren.

Auch dürfen sich die jugendlichen Flüchtlinge, ab einem Alter von 16 Jahren, von ihrem Taschengeld wieder leichte alkoholhaltige Getränke (Bier, Wein) kaufen. Deren Konsum ist nach dem Jugendschutzgesetz allen Jugendlichen (sowohl deutschen als auch jugendlichen Flüchtlingen) erlaubt. Allerdings gilt diese nicht im Heim. In den Hausordnungen aller Einrichtungen für Minderjährige im Landkreis Bautzen ist geregelt, dass dort kein Alkohol getrunken werden darf.

Sollten sich die jugendlichen Flüchtlinge nicht an diese Regeln halten, hat das Landratsamt nur wenige Sanktionsmöglichkeiten. Möglich wäre, das Taschengeld für die Flüchtlinge einzuteilen. Das heißt, das Geld wird nicht wie üblich monatlich in einem Betrag ausgezahlt, sondern zum Beispiel nur wöchentlich oder täglich in kleineren Beträgen, erklärt Udo Witschas, 1. Beigeordneter des Landrates. „Das sind übliche Erziehungsmaßnahmen wie es viele Eltern auch machen würden, wenn ihr Kind sich nicht richtig verhalten hat.“

Nach den Ausschreitungen am vergangenen Mittwochabend hat das Landratsamt vier junge Flüchtlinge auf andere Heime im Landkreis Bautzen umverteilt. Um deeskalierend zu wirken und auch zum Schutz der minderjährigen Flüchtlinge, verhängte das Landratsamt Bautzen die Ausgangssperre und das Alkoholverbot. Insgesamt leben im Landkreis Bautzen aktuell 179 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Stand 19.09.2016)

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