Fernwärme in Wilthen – Genossenschaft prüft Rechtsmittel

Foto: Wohnungsgenossenschaft Einheit Wilthen eG Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Normenkontrollantrag der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ Wilthen eG abgelehnt. Diese wollte erreichen, dass die Fernwärmesatzung der Stadt Wilthen für ungültig...

3910
3910
Foto: Wohnungsgenossenschaft Einheit Wilthen eG
Foto: Wohnungsgenossenschaft Einheit Wilthen eG

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Normenkontrollantrag der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ Wilthen eG abgelehnt. Diese wollte erreichen, dass die Fernwärmesatzung der Stadt Wilthen für ungültig erklärt wird. Die Genossenschaft wartet nunmehr die schriftliche Begründung des Urteils ab. „Möglicherweise muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz über die Satzung entscheiden“, so der Vorstandsvorsitzende Rolf Müller. Die Genossenschaft wartet derzeit zudem auch auf einen Widerspruchsbescheid der Stadt zum Anschluss- und Benutzungszwang, wogegen wohl auch der Weg zum Verwaltungsgericht Dresden eröffnet wäre.
„Wir sind enttäuscht, dass die Vielzahl der Gründe, die gegen die Fernwärmesatzung vorgebracht worden sind, dennoch nicht ausreichten, die Satzung und damit die hohen Kostenbelastungen der Genossenschaftsmitglieder durch den Fernwärmezwang zu verhindern und dem Umweltschutz zu dienen“, so der geschäftsführende Vorstand Karl-Horst Hirrschoff.
Nach eigenen Angaben hat die Genossenschaft in den vergangenen Jahren Millionenbeträge in die Wärmedämmung und weitere Sanierungsmaßnahmen ihrer Gebäude gesteckt. „Nachdem nun die ersten Aufzüge angebaut worden sind, wollen wir auch in den kommenden Jahren den altersgerechten Umbau vorantreiben. „Der Gesetzgeber will unbedingt, dass Vermieter die Wohngebäude energetisch sanieren. Wir haben Brennwerttechnik installiert, d.h. 30 % weniger Gasverbrauch, 30 % weniger CO2- Emissionen“, so der Vorstandsvorsitzende Müller und weiter „die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet und viel investiert, dass sollte den nun Mitgliedern auch über geringere Wärmekosten zurückgegeben werden.“ Der Bürgermeister erklärte selbst in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG, die Stadt habe seit Dezember 2012 gewusst, dass die Genossenschaft den Fernwärmevertrag mit dem alten Betreiber gekündigt hatte.
Hirrschoff erklärte dazu „Erst nachdem sämtliche Planungen zur Wärmeeigenversorgung abgeschlossen, verbindliche Aufträge zur Herstellung der Anlagentechnik erteilt und bereits hohe Geldbeträge geleistet worden waren, machte die Stadt öffentlich, eine Fernwärmesatzung erstellen zu wollen.“ Bis zum März 2013 war unklar, welches Konzept die Stadt in punkto Fernwärme verfolgt. Bis Oktober 2013 war unklar, ob die Stadt ihre Verpflichtung zur Wärmeversorgung überhaupt erfüllen könnte. „Die Stadt hat erst im Oktober 2013 das Heizwerk, die Leitungen und die Hausanschlussstationen gekauft, lange, nachdem die Genossenschaft die eigenen Anlagen bereits fertig errichtet hatte.“, so Hirrschoff, insoweit Aufsichtsratsvorsitzender Wetzel ergänzt „sollten wir solange warten, bis bei der Stadt endlich etwas passiert?“.

Foto: Wohnungsgenossenschaft Einheit Wilthen eG

Schlagworte
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com