Handwerkskammer informiert über Ferienarbeit

In Sachsen stehen die Winterferien (13. bis 25. Februar) vor der Tür. Für einige Schüler ist das eine Gelegenheit, durch Ferienarbeit eigenes Geld zu verdienen. Zudem erhält man...

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In Sachsen stehen die Winterferien (13. bis 25. Februar) vor der Tür. Für einige Schüler ist das eine Gelegenheit, durch Ferienarbeit eigenes Geld zu verdienen. Zudem erhält man Einblick in den Arbeitsalltag eines Betriebes. Für Firmen ist Ferienarbeit wiederum eine Gelegenheit, Lücken zu füllen und gleichzeitig Interessenten für bestimmte Berufe und das Unternehmen zu gewinnen.

Aber: Beide Seiten müssen sich an Regeln halten, die der Gesetzgeber vorgibt. Dazu gehört: Unter 15 Jahren geht gar nichts. Maximal kann vier Wochen pro Kalenderjahr an je fünf Tagen pro Woche, aber nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche Ferienarbeit geleistet werden. Während der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
Handelt es sich um eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung, ist der Schüler komplett von den Sozialversicherungsabgaben befreit. Wird die Grenze der Geringfügigkeit überschritten, handelt es sich um eine versicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit. Die Entlohnung wird zwischen Unternehmen und Ferienarbeiter geregelt. Es ist darauf zu achten, dass je nach Gewerk/Branche Besonderheiten hinsichtlich Mindestlohn und Abführung von Beiträgen an Sozialkassen zu berücksichtigen sind.

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