Vorschläge für EU-Direktzahlungen für Landwirtschaft

„EU-Kommissar Dacian Ciolos will bei der künftigen Bemessung der Direktzahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen. Das ist die gute Nachricht“, so Frank Illing, der Bereichsleiter...

1599
1599

„EU-Kommissar Dacian Ciolos will bei der künftigen Bemessung der Direktzahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen. Das ist die gute Nachricht“, so Frank Illing, der Bereichsleiter Agrargenossenschaften des Mitteldeutschen Genossenschaftsverbandes nach der Bekanntgabe der Vorschläge zur „Europäischen Landwirtschaftspolitik ab 2014“ in Berlin.

„Die schlechte(re) Nachricht ist, dass der Vorschlag von Kommissar Dacian Ciolos überhaupt eine Degression und Kappung enthält“, so Illing weiter. „Auch wenn durch die Berücksichtigung der gezahlten Gehälter und Sozialbeiträge bei der Berechnung einer möglichen Kürzung der Direktzahlungen keine Genossenschaft unseres Verbandes eine Benachteiligung zu befürchten hat, bleibt doch die Angst, dass die Zusagen nicht eingehalten werden.“ Diese Sorge sei nicht unbegründet, stecke doch wie so oft bei Brüsseler Vorschriften der Teufel im Detail.

„Zum einen ist noch offen, ob die Vorschläge WTO-konform sind, denn nicht Wenige sehen in der Berücksichtigung der Lohnkosten eine indirekte Bindung der Direktzahlungen an die Produktion.“ Damit wären die Zahlungen aber nicht mehr „greenboxfähig“. „Zum anderen ist die Erfassung der Lohnkosten einschließlich der Sozialbeiträge mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden. Ganz zu schweigen von den Abgrenzungsproblemen.“

Doch welche Lohnkosten sind der „reinen“ Landwirtschaft zuzuordnen? Und welchen Nebenbereichen wie zum Beispiel der Direktvermarktung oder gewerblichen Aktivitäten, die unter dem Dach der Agrargenossenschaft als Unternehmen im ländlichen Raum ebenso angesiedelt sind wie die landwirtschaftliche Urproduktion?

Beharrliche Interessenvertretung bannte Gefahr
„Der Mitteldeutsche Genossenschaftsverband sieht einerseits in der Berücksichtigung der Lohnkosten die Anerkennung für den Beitrag der Agrargenossenschaften zur Beschäftigung in den Dörfern“, resümiert der Bereichsleiter. Zudem: „Auch die Bemühungen des Deutschen Raiffeisenverbandes und beispielsweise des MGV, das in Brüssel zu vermitteln, haben offenbar Wirkung gezeigt.“
Die Einführung von Kappung oder Degression der Direktzahlungen – so die immer wieder geäußerte Auffassung der beiden Verbände – würde nicht nur eine massive Benachteiligung von Agrargenossenschaften oder anderen Großbetrieben bedeuten, sondern würde auch viele Arbeitsplätze gefährdet. Einen derartig massiven Eingriff in den Wettbewerb zu Lasten größerer Betriebe hätten auch die besten Agrargenossenschaften nicht verkraften können.

„Die Agrargenossenschaften haben zwar Bewirtschaftungsvorteile. Denen stehen aber Nachteile in steuerlicher Hinsicht und Belastungen durch die Lohnarbeitsverfassung gegenüber“, argumentiert Frank Illing. Dazu kämen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten, Pächtern und Eigentümer-Familien.
„Unsere Agrargenossenschaften bezeichnen sich nicht nur als Mehr-Familien-Betriebe, sie sind es auch mit allen Pflichten gegenüber den Familien der Eigentümer.“

Gegen zusätzliche Bürokratie und unverhältnismäßige Produktionsbeschränkungen
„Eine Kürzung der Direktzahlungen wäre auch unter dem Gesichtspunkt des ‚greening‘ nicht zu rechtfertigen gewesen.“ Wenn für jeden Hektar in der EU künftig höhere Umweltauflagen gelten, dann müsste auch für jeden Hektar im jeweiligen Mitgliedsstaat bzw. Bundesland die gleiche Unterstützung gezahlt werden.
„Bezüglich der Ausgestaltung der ‚greening‘-Maßnahmen fordern wir nicht deshalb nur die Sicherung der Gleichbehandlung, sondern auch einer sachbezogenen Angemessenheit.“ Eine umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsweise liege im ureigenen Interesse der Landwirtschaft und stoße auf Akzeptanz.
Illing weiter: „Wir wehren uns deshalb gegen eine zusätzliche Bürokratie und unverhältnismäßige Produktionsbeschränkungen wie Umweltvorrangflächen auf sieben Prozent der Anbaufläche. Das wäre das falsche Signal im Hinblick auf die Ernährungssicherung und die ambitionierten Ziele im Klimaschutz, die ohne die energetische Nutzung von Biomasse nicht zu realisieren sind.“

Schlagworte
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com