Weniger staatliche Hilfe bei Härtefällen

Es ist ein Ritual, das sich nach schweren Naturkatastrophen oft wiederholt: Sobald sich das Wasser zurückgezogen hat und das Ausmaß der Schäden sichtbar wird, stellen viele Betroffene fest,...

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Es ist ein Ritual, das sich nach schweren Naturkatastrophen oft wiederholt: Sobald sich das Wasser zurückgezogen hat und das Ausmaß der Schäden sichtbar wird, stellen viele Betroffene fest, dass sie gegen Hochwasser oder Starkregen nicht versichert sind. Sodann ertönt der Ruf nach staatlichen Soforthilfen. Und diese Forderung hat bislang noch jede Regierung erfüllt, um sich bei den Betroffenen nicht unbeliebt zu machen. Irgendeine Wahl steht schließlich immer kurz bevor.

Auf diesen Automatismus sollten die Menschen künftig aber nicht mehr vertrauen. So hat Bayern unlängst beschlossen, ab Mitte 2019 keine Soforthilfe mehr an Hochwasseropfer zu zahlen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Der Freistaat folgt damit dem Beispiel Sachsens, wo es eine ähnliche gesetzliche Regelung bereits seit 2011 gibt. Und weitere Bundesländer könnten folgen: 2017 verständigten sich die Ministerpräsidenten darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.

Damit reagiert die Politik auf die steigenden Ausgaben für Nothilfen nach Überflutungen oder Starkregen-Ereignissen. Allein für die Beseitigung der Schäden nach der Flut 2013 zahlte der Bund nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis Ende 2017 rund 3,4 Mrd. Euro aus. Das Geld floss überwiegend in den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur, in die Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen sowie für die Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und kommunalen Eigentum.

Daneben erhielten auch private Hausbesitzer finanzielle Hilfe. Doch diese Kosten will die öffentliche Hand nicht mehr der Allgemeinheit aufbürden – zumal das Risiko von Naturkatastrophen steigt. Laut Klimastudie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten sich bis Ende dieses Jahrhunderts allein die Schäden durch Hochwasser verdoppeln, je nach unterstelltem Klimamodell sogar verdreifachen. Schon deshalb kommen auf die Länder zusätzliche Ausgaben für den Hochwasserschutz zu – für den Ausbau von Deichen und die Schaffung von Überflutungsflächen.

Von den Bürgern verlangt die Politik daher mehr Eigenvorsorge. „Staatliche Hilfen dürfen und können kein Ersatz für einen eigenen Versicherungsschutz sein“, begründet die bayerische Landesregierung ihre Entscheidung, die Soforthilfen künftig nur noch in Härtefällen zu gewähren. Versicherungen würden im Schadensfall in der Regel auch deutlich mehr zahlen, als über staatliche Hilfen möglich wäre. Dennoch haben deutschlandweit erst vier von zehn Gebäuden eine sogenannte Elementarschadenversicherung – als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung.

Mit ihr können sich Hauseigentümer gegen erweiterte Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck absichern. Insgesamt sind in Deutschland gut 99 Prozent der Gebäude einfach gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Auch die verbleibenden, besonders gefährdeten Häuser können fast alle mit höheren Selbstbehalten oder nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen versichert werden. Der Elementarschutz ist dabei fester Bestandteil der Kundenberatung. Der Kunde muss sich also bewusst gegen die Versicherung der erweiterten Naturgefahren entscheiden.

Damit die Menschen mehr Eigenvorsorge betreiben, haben bereits elf Bundesländer Informationskampagnen gestartet, die auch vom GDV unterstützt werden. Die Initiativen sollen die Bürger aufklären, wie sie sich gegen erweiterte Naturgefahren schützen können. Denn in Zukunft wird der Versicherungsschutz noch entscheidender, wenn Flüsse wieder über die Ufer treten oder Starkregen ganze Orte unter Wasser setzt. Ohne Police stehen dann viele Betroffene buchstäblich im Regen.

Quelle: GDV.de

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