Wespen-Alarm: Ruhig bleiben und nicht wild um sich schlagen!

Wer eine Wespe sieht, sollte ruhig bleiben und nicht wild um sich schlagen. Foto: Ursula Bauer, aktion tier Vor allem im Hochsommer geraten viele Menschen angesichts der vorrangig...

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Wer eine Wespe sieht, sollte ruhig bleiben und nicht wild um sich schlagen. Foto: Ursula Bauer, aktion tier
Wer eine Wespe sieht, sollte ruhig bleiben und nicht wild um sich schlagen. Foto: Ursula Bauer, aktion tier

Vor allem im Hochsommer geraten viele Menschen angesichts der vorrangig um süße Nahrungsmittel schwirrenden Wespen geradezu in Panik. Man sollte jedoch ruhig bleiben und niemals wild nach den Insekten schlagen, rät Ursula Bauer von aktion tier Berlin, das macht die Wespen nur angriffslustig und erhöht die Gefahr, tatsächlich gestochen zu werden. Lieber ruhig bleiben und die Tiere mit langsamen Handbewegungen in der Luft wegschieben. Wespenstiche sind zwar schmerzhaft, jedoch nur dann gefährlich, wenn der Stich den Hals oder Rachenraum trifft oder eine entsprechende Allergie vorliegt. Von den 11 in Deutschland vorkommenden staatenbildenden Wespenarten sind ohnehin nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe an süßen Speisen und Getränken interessiert. Die übrigen 9 Arten meiden Menschen und Lebensmittel. aktion tier rät: Achten Sie darauf, dass Abfalleimer gut verschlossen sind, sammeln Sie Fallobst schnell ein, tragen Sie keine süßen Parfüms und verzichten Sie draußen vor allem auf den Verzehr von zuckerhaltigen Speisen und Getränken. Durch diese Maßnahmen können Sie Wespen weitgehend fern halten. Wespen sind übrigens sehr nützliche Tiere, da sie zahlreiche Schadinsekten wie Blattläuse und Spinnmilben fangen und damit ihre Brut ernähren, sagt Diplom-Biologin Ursula Bauer. Was manchem ein Trost sein könnte: die Lebensdauer dieser interessanten Hautflügler ist sehr kurz. Schon im Herbst sterben alle Wespen bis auf die Königin, die überwintert und im Frühjahr alleine das neue Nest gründet. Wespen gehören zu den gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Tierarten.

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