CDU Bautzen: Wir müssten unverändert ablehnen

Das Thema Flüchtlinge und Spreehotel beschäftigt die Menschen in Bautzen sehr. Immer wieder bekommen wir dazu Anfragen und Leserbriefe. Daher baten wir CDU Fraktion um ein Interview, welches...

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Das Thema Flüchtlinge und Spreehotel beschäftigt die Menschen in Bautzen sehr. Immer wieder bekommen wir dazu Anfragen und Leserbriefe. Daher baten wir CDU Fraktion um ein Interview, welches Stadtrat Herr Dr. Lübke mit uns führte.

Herr Dr. Lübke, der Finanzausschuss hat am 7.11.2017 die finanzielle Unterstüzung des Integrationszentrum (Spreehotel) mit 25.000 Euro abgelehnt. Würden Sie heute wieder so entscheiden?

Lübke: Wir müssten heute die Beschlussvorlage unverändert ablehnen. Es wäre für uns CDU-Mitglieder im Finanzausschuss und Herrn Tech vom BBBz sicherlich leichter und bequemer gewesen, der Beschlussvorlage zuzustimmen, wären wir dann doch dem Vorwurf, uns „schäbig“ zu verhalten, entgangen.
Beantragt wurde ein städtischer Zuschuss für die „Bereitstellung von 80 Hotelzimmern zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ ab dem Antragszeitpunkt 05.10.2017 bis zum 31.12.2017. Das wirft schon Fragen auf. Von einer rückwirkenden Finanzierung ab Sommer 2017 war gleich gar nicht die Rede.

Was ist unter dem Begriff „Integrationszentrum“ rechtlich zu verstehen?

Lübke: Herr Ahrens war nicht in der Lage darzulegen, was für eine Einrichtung Herr Rausch da aktuell noch betreibt. Zeitlich begrenzt zugelassen wäre das Betreiben eines Asylheims, aber das wurde laut Landratsamt im Sommer 2017 geschlossen. Zugelassen wäre das Spreehotel freilich auch als Hotel. Wir fragten also, ob anerkannte Flüchtlinge dort als Beherbergungsgäste untergekommen seien, wofür die Sozialbehörden nach SGB II aufkommen müssten oder ob – verbotenerweise – Mietverträge mit den anerkannten Flüchtlingen abgeschlossen wurden. All diese Sachfragen vermochte Herr Ahrens nicht zu beantworten, obwohl er stets vorgibt, sich mit dieser sozialen Materie intensiv auseinanderzusetzen und selbst die Gespräche mit Land, Landkreis und Herrn Rausch geführt zu haben.

Wurde im Vorfeld auch mit Herrn Rausch über die Entscheidung gesprochen?

Lübke: Als Finanzausschussmitglied bekommen wir die Beschlussvorlagen regelmäßig erst eine Woche vor Sitzungsbeginn zugestellt. Da ist nicht mehr allzu viel Zeit. Als CDU-Fraktion haben wir unsere Bedenken und unseren umfangreichen Klärungsbedarf gegenüber dem persönlichen Referenten des Oberbürgermeisters in einem ausführlichen Gespräch dargelegt. Herr Ahrens hatte also die Gelegenheit, die Beschlussvorlage nachzubessern. Das tat er nicht. Er erschien zwar für diesen Tagungsordnungspunkt ausnahmsweise im Finanzausschuss und stimmte zu dieser Beschlussvorlage mit ab.

Sehen Sie Alternativen zum „Integrationszentrum“?

Lübke: Im Prinzip hat das Landratsamt mit dem Auslaufen des Asylheimvertrags bereits im Sommer 2017 den Stecker gezogen. Seither ist das Spreehotel vergleichbar mit einer bankrotten Bank, die durch Notkredite ein wenig weiter am Leben gehalten wird. Herr Rausch als Geschäftsführer der Spreehotel Bautzen Betriebsgesellschaft mbH hat alles versucht, um sein Geschäftsmodell nicht zum Jahresende sterben zu lassen.

Wurde offen über den Finanzbedarf gesprochen, bzw. genau dargelegt warum Gelder in das Projekt investiert werden sollen? Hat Herr Bürgermeister Ahrens ihnen gegenüber offen kommuniziert, wieviele anerkannte Flüchtlinge im Spreehotel betreut/ untergebracht sind? Oder ist das eine variable Größe?

Lübke: Laut Beschlussvorlage soll die „Bereitstellung von 80 Hotelzimmern zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ für knapp drei Monate etwa 139.000 Euro kosten. Die Anzahl der dort wirklich Untergebrachten wurde nicht angegeben. Das Landratsamt würde 60.500 Euro bereitstellen, die Stadt Bautzen soll 25.000 Euro zuschießen, vom Land Sachsen ist nicht die Rede. Der Eigenanteil von Herrn Rauschs Betriebs-GmbH betrage somit etwa 53.500 Euro. Ist der Eigenanteil für eine privatwirtschaftlich geführte GmbH schon merkwürdig, so fällt – neben den hohen Kosten an sich – der fehlende Finanzierungsanteil des Landes Sachsen auf. Auch diese Fragen vermochte Bürgermeister Ahrens in der Finanzausschusssitzung nicht zu klären. Mittlerweile haben sich Herr Rausch bzw. sein Mitarbeiter Herr Grundmann bei Facebook dahingehend geäußert, dass der Landkreis Bautzen nur etwa 4.500 Euro zuschieße, ansonsten einen Landeszuschuss weiterreiche. Diese Zuschüsse würden aber nicht 60.500 Euro, sondern nur etwas mehr als 40.000 Euro betragen. Wie man sieht, war auch in dieser Hinsicht die Beschlussvorlage völlig daneben und damit auf keinen Fall zustimmungsfähig.

Es wird immer mit dem Argument „Obdachlosigkeit“ gedroht? Ist dem wirklich so oder gäbe es nicht die Möglichkeit, die betroffenen Menschen in den hiesigen Wohnungsgesellschaften unterzubringen?

Lübke: Mit der Behauptung auftretender Obdachlosigkeit wurde versucht, massiven Druck auf den Finanzausschuss auszuüben. Wir Stadträte sollten aus Angst die Beschlussvorlage bereitwillig durchwinken. Dabei ist in ganz Deutschland kein einziger Fall bekannt geworden, wo bei einer Asylheimschließung die anerkannten Flüchtlinge als sogenannte Fehlbeleger sofort obdachlos geworden wären.
Zum einen ist das Landratsamt als staatliche Institution verpflichtet, keine solchen Notzustände herzustellen, zum anderen müsste Herr Rausch diese anerkannten Flüchtlinge mit Polizeigewalt aus seiner Unterkunft „Spreehotel“ herausholen, sofern seine Beherbergungs- oder Mietverträge – das ist ja alles im Unklaren geblieben – das denn hergeben.
Als Stadt Bautzen haben wir nur eine ortspolizeiliche Notzuständigkeit für real im Stadtbild auftauchende Obdachlose. Hierfür steht das städtische Obdachlosenheim mit zwölf Plätzen zur Verfügung. Bis zum Jahr 2012 hatte die Obdachlosenunterkunft übrigens noch eine Kapazität von 24 Betten. Es wurde also mit Notstand argumentiert, wo keiner war.

Vielen Dank für das Interview.

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