Ein Schritt in die richtige Richtung

Im Einvernehmen mit der Polizei hat die Stadtverwaltung Bautzen entschieden, gegen einen, mittlerweile überregional bekannten, Asylsuchenden ein 3-monatiges Aufenthaltsverbot für das gesamte Stadtgebiet Bautzen zu verhängen. Grund für...

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Im Einvernehmen mit der Polizei hat die Stadtverwaltung Bautzen entschieden, gegen einen, mittlerweile überregional bekannten, Asylsuchenden ein 3-monatiges Aufenthaltsverbot für das gesamte Stadtgebiet Bautzen zu verhängen. Grund für die Entscheidung ist die außergewöhnliche Häufung von strafbaren Handlungen in einem kurzen Zeitraum, die zum Teil mit Geschehnissen auf dem Kornmarkt im Zusammenhang stehen. Gegen die betroffene Person laufen unter anderem Ermittlungen wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung.

„Unsere Aufgabe ist es, uns entschieden gegen jeden zur Wehr zu setzen, der mit seinem Handeln das friedliche Miteinander in unserer Stadt gefährdet. Diese Devise gilt für alle Personen gleichermaßen, ungeachtet ihrer Herkunft oder politischen Gesinnung“, so der Bautzener Oberbürgermeister Alexander Ahrens. „Aufgrund der Vielzahl der Vorfälle, an denen die Person beteiligt war, halten wir die Reaktion für unausweichlich. Bei aller Konsequenz, die wir mit diesem Vorgehen an den Tag legen, bleibt anzumerken, dass der junge Mann offensichtlich unter massivem psychischen Druck stand und in der Vergangenheit auch wiederholt Provokationen ausgesetzt war. Dennoch können wir sein Verhalten nicht tolerieren.“

Aufenthaltsverbote sind weder als Bestrafung noch als Erziehungsmaßnahme zu verstehen, sondern dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr. Ihre Rechtsgrundlage finden sie im Sächsischen Polizeigesetz. Sie richten sich gegen einzelne Personen, wenn die Annahme besteht, dass diese Person in einem bestimmten Gebiet Straftaten begehen wird.

Das verhängte Aufenthaltsverbot ist mit dem heutigen Tag (11.8.2017) wirksam. Der Erlass von Aufenthaltsverboten gegen weitere Personen ist nicht auszuschließen. Durch die Polizei wird die Gefahrenlage diesbezüglich ständig neu bewertet.

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