Gastgewerbe: Hilfen kommen zu spät und nicht vollständig an

Weil zugesagte Hilfszahlungen zu spät und nicht im zugesagten Umfang ankommen, droht nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) zahlreichen Betrieben der Branche das Aus. „Die...

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Weil zugesagte Hilfszahlungen zu spät und nicht im zugesagten Umfang ankommen, droht nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) zahlreichen Betrieben der Branche das Aus. „Die Unternehmen des Gastgewerbes befinden sich seit dem 2. November im Lockdown. Dass sie fast zwei Monate danach immer noch auf die versprochenen Hilfen warten, schafft bei den Betroffenen eine verzweifelte Lage und zerstört Vertrauen“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Dies gelte umso mehr, weil derzeit immer noch unklar ist, wie es im Januar für die Branche weitergehen soll. „Nicht nur die Öffnungsperspektiven für unsere Betriebe sind derzeit völlig unklar. Auch für die vom Bund in Aussicht gestellte ,Überbrückungshilfe 3‘ wurden bisher keine Detailregelungen veröffentlicht“, so Zöllick. „Die Betriebe des Gastgewerbes und ihre Beschäftigten gehen daher mit großen Existenzsorgen ins neue Jahr. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich für Klarheit und Verlässlichkeit zu sorgen. Damit die Hilfen dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden, sind nachvollziehbare, widerspruchsfreie und gerechte Regelungen Voraussetzung.“

Für die Betriebsschließungen im November und Dezember hatte die Bundesregierung den betroffenen Betrieben Zahlungen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom Vorjahresmonat versprochen. Doch die Hilfe lässt auf sich warten: Anträge auf Novemberhilfe können erst seit dem 25. November gestellt werden, für Dezember sind noch gar keine Antragsstellungen möglich. Weil die Bearbeitung der Hilfsanträge zu lange dauert, zahlt die Bundesregierung mittlerweile Abschläge an die Unternehmen aus. Zöllick: „Dass der Bund auf unser Drängen den Rahmen für die Abschlagszahlungen nach oben korrigiert hat und jetzt bis zu 50.000 Euro pro Betrieb auszahlt, ist zwar begrüßenswert, doch größeren Unternehmen mit hohen Miet- oder Pachtverpflichtungen helfen auch Abschläge in dieser Höhe nicht wirklich weiter.“

Für große Verunsicherung sorgen zudem offenkundige Lücken und bürokratische Hürden im System der Hilfen. So sei es inakzeptabel, dass Fördervoraussetzungen bei der Überbrückungshilfe 2 nachträglich geändert wurden. „Verlässlichkeit und Planungssicherheit sehen anders aus“, sagt Zöllick. Auch weitere Kürzungen bei den November- und Dezemberhilfen seien nicht hinnehmbar. „Von den Betrieben wurde mit der Schließung ab November ein Sonderopfer verlangt und ihnen wurde eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle versprochen. Die gegebenen Zusagen müssen nunmehr auch eingehalten werden“, stellt Zöllick klar. „Die Betriebe haben sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Hilfen nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erleben sie jetzt, dass die Hilfe nur sehr schleppend gezahlt wird und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommt.“

Gefährliche Lücken sieht der DEHOGA zudem im Bereich der Mischbetriebe, die rechtlich mit einem nicht gastgewerblichen Unternehmensteil verbunden sind. „Die Vorschrift, dass nur solche Unternehmen November- und Dezemberhilfe erhalten können, bei denen der vom Lockdown betroffene Umsatzanteil mindestens 80 Prozent beträgt, sorgt in der Praxis dafür, dass Mischbetriebe und verbundene Unternehmen nun komplett durchs Raster fallen und keine Hilfszahlungen erhalten“, berichtet Zöllick. „Hier bedarf es dringend einer Nachjustierung.“

Handlungsbedarf sieht der DEHOGA darüber hinaus bei der Anrechnung der KfW-Kredite zum Nennbetrag. „Die derzeit notwendige beihilferechtliche Anrechnung von KfW-Krediten mit mehr als sechs Jahren Laufzeit führt zu maximalem Frust und zu Enttäuschung bei Unternehmen, die in besonderem Maße Verluste in diesem Jahr erlitten hätten“, erklärt Zöllick. Das sei weder nachvollziehbar noch sachgerecht. „Dass Betriebe, die rückzahlbare KfW-Kredite aufgenommen haben, diese nun voll als Beihilfe anrechnen müssen, ist ein Unding, weil auf diese Weise der EU-Beihilferahmen schnell ausgeschöpft ist und dann aus rein formalen Gründen keine November- oder Dezemberhilfen mehr bezahlt werden dürfen“, kritisiert Zöllick. Die Problematik der EU-Beihilfegrenzen betrifft insbesondere größere Betriebe des Gastgewerbes und gefährdet daher nach Einschätzung des DEHOGA besonders viele Arbeitsplätze in der Branche. 

Zudem mahnt der DEHOGA Klarheit bei der ,Novemberhilfe Plus’ an, die bei einem Hilfe-Volumen ab einer Million Euro greifen soll. Hier seien nach wie vor keine detaillierten Regelungen bekannt. Gleiches gilt für noch größere Unternehmen, die ebenso noch nicht wissen, wann sie nach welchen Kriterien die Anträge stellen dürfen und mit den zugesagten Hilfen rechnen können.

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