Geflügelpest im Landkreis Bautzen

Am 25.02.2021 wurden an Teichen bei Deutschbaselitz verendete Schwäne aufgefunden. Bei neun dieser Schwäne wurde durch einen Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vom 04.03.3021 das hochpathogene Influenza A Virus...

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Am 25.02.2021 wurden an Teichen bei Deutschbaselitz verendete Schwäne aufgefunden. Bei neun dieser Schwäne wurde durch einen Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vom 04.03.3021 das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N8 (Geflügelpest) nachgewiesen.
Weitere im Landkreis Bautzen verendet aufgefundene Wildvögel wurden an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bereits mit Verdacht auf Geflügelpest untersucht, deren Bestätigung durch das FLI steht jedoch noch aus. Darüber hinaus wurden weitere verendete Wildvögel, vor allem Schwäne, in den letzten Tagen im Landkreis Bautzen geborgen und zur Untersuchung eingesendet.

Aufstallungspflicht:
Wegen des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln und der damit erhöhten Gefahr einer Übertragung des Geflügelpestvirus auf Hausgeflügel wird das Gebiet des Landkreises Bautzen nördlich der Autobahn A 4 als Risikogebiet benannt und dort die Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet.

Das bedeutet:
Jeder, der im Gebiet des Landkreises Bautzen nördlich der Autobahn A 4 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (= Geflügel, ausgenommen Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und des Standortes, bezogen auf die jeweilige Art sowie die bisherige Haltungsform beim LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
In diesem Risikogebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (= Geflügel, ausgenommen Laufvögel) bis auf Widerruf ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten werden.
Tot oder krank aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt werden. Diese können der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Information des zuständigen Jagdpächters oder dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Tel.: 03591 5251 39000) gemeldet werden. Hier wird entschieden, ob eine Bergung, Untersuchung und Entsorgung ohne Gefährdung und mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann oder die Tierkörper in der Natur verbleiben sollen. Singvögel, Tauben und andere Kleinvögel werden in diesen Zusammenhang grundsätzlich nicht untersucht.

Hintergrund zum Thema Geflügelpest:
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet das Eintragsrisiko wie folgt:
„In Deutschland wurden am 30.10.2020 Fälle von Infektionen mit hoch-pathogenener aviärer Influenza (HPAI) / Vogelgrippe / Geflügelpest vom Subtyp H5 bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg nachgewiesen. Diesen Ereignissen ging eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voran. Das Risiko weiterer Einträge nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.“
In Sachsen wurde am 19.11.20 bei einem Wildvogel in Torgau HPAIV H5N8 amtlich festgestellt, weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen erfolgten im Landkreis Leipzig am 25.12.2020 und 29.12.2020. Es ist davon auszugehen, dass die Dichte der Wildvogelpopulation durch den Vogelzug in den Rastgebieten auch weiter zunehmen wird. Dies erhöht das Risiko der Virusübertragung und Ausbreitung, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.

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