Landkreis hebt 15-km-Radius und Ausgangssperre auf

Der Landkreis Bautzen hebt ab Dienstag, 16. Februar 2021, die 15-km-Regelung für Einkauf und Sport auf. Das gleiche gilt für die nächtliche Ausgangssperre. Grund ist eine Regelung in...

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Der Landkreis Bautzen hebt ab Dienstag, 16. Februar 2021, die 15-km-Regelung für Einkauf und Sport auf. Das gleiche gilt für die nächtliche Ausgangssperre. Grund ist eine Regelung in der seit heute geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates. Demnach können Landkreise die 15-km-Regel aufheben, wenn Freistaat und Landkreis mindestens fünf Tage einen Inzidenzwert von unter 100 Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner vorweisen. Bei der Aufhebung der Ausgangssperre ist dies eine Soll-Bestimmung. Beide Regeln werden erneut eingeführt, wenn der Inzidenzwert im Landkreis oder in Sachsen einmalig wieder über 100 Neuinfektionen liegt.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Allgemeinverfuegung_Aufhebung_Beschraenkung_Ausgangssperre_15_Februar_2021.pdf

Weitere Alkohol-Verbotszonen
Der Landkreis Bautzen verlängert das Alkoholverbot. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde erneuert, da die seit heute geltende Corona-Schutz-Verordnung dies in Verantwortung der Landkreise vorsieht. Die bisher geltende Verordnung wurde um einige von den Städten und Gemeinden gemeldete Zonen ergänzt. Die Kinderspielplätze wurden als Orte aufgenommen, auf denen generell ein Alkoholverbot gilt. Die neue Verordnung gilt ab 16. Februar 2021.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Allgemeinverfuegung_Alkoholverbotszonen_des_Landkreises_Bautzen_ab_15_Februar_2021.pdf

Keine Korridor-Quarantänen bei Virusmutationen
Steht eine Person unter Verdacht, mit einer der neuen Mutationen des Coronavirus infiziert zu sein, dürfen deren Kontaktpersonen keine Korridor-Quarantäne erhalten. Diese Form der Quarantäne konnte bislang durch das Gesundheitsamt in Unternehmen der kritischen Infrastruktur unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen werden. Die neue Regelung ist Teil der überarbeiten Quarantäne-Verfügung des Landkreises Bautzen, die auf einer Musterverfügung des Bundes beruht. Die neue Verordnung gilt ab 16. Februar 2021.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Die_Quarantaene_Allgemeinverfuegung_des_Landkreises_Bautzen_ab_15_Februar_2021.pdf

Schnelltests für Friseure und Fußpfleger
Das Landratsamt erreichen zahlreiche Nachfragen von Friseurbetrieben oder auch Fußpflege-Anbietern, wie sie ihre Mitarbeiter ab März regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen können. Grundsätzlich sind die Schnelltests durch die jeweiligen Geschäfte selbst zu organisieren. Folgende Möglichkeiten bestehen:

1.)  Schnelltest-Firma buchen: Private Anbieter wie https://corona-test-sachsen.de/  bieten Schnelltest (kostenpflichtig) auch bei Firmen direkt an.

2.)  Schnelltests bei Ärzten, Apotheken und Laboren: Nach Absprache mit dem Hausarzt kann ein Test kostenpflichtig durchgeführt werden. Auch einige Apotheken und Labore wie in Hoyerswerda https://labor-hygiene.de/corona-test-hoyerswerda-wittichenau-bernsdorf-lauta-elsterheide  bieten dies an.

3.)  Schnelltests im Gesundheitsamt: Das Bautzener Gesundheitsamt bietet regelmäßig kostenfreie Schnelltests in Bautzen. Dafür können Termine unter https://www.terminland.de/lra-bautzen/online/Schnelltest_Buerger  reserviert werden.

4.)  Eigene Tests durchführen: Unternehmen können auch Mitarbeiter für die Durchführung von Schnelltests schulen und dann mit einem durch das Gesundheitsamt bestätigtem Testkonzept eigene Tests einkaufen und durchführen.

5.)  Corona-Laien-Tests: Jedermann-Tests, etwa Spuck- oder Gurgeltests, sollen künftig zur Verfügung stehen. Aktuell sind diese jedoch noch nicht zugelassen.

Aktuelle Fallzahlen

https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php


Gemeindestatistik

http://www.lkbz.de/coronakarte

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