Testpflicht für Grenzpendler

Um die Beschäftigten und Unternehmen, die nicht auf Homeoffice ausweichen können, noch besser vor dem Coronavirus zu schützen, führt der Freistaat Sachsen eine regelmäßige Testpflicht für Grenzpendler und...

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Um die Beschäftigten und Unternehmen, die nicht auf Homeoffice ausweichen können, noch besser vor dem Coronavirus zu schützen, führt der Freistaat Sachsen eine regelmäßige Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus und in Risikogebiete ein. Die Regelung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung enthält die Verpflichtung für diese Personengruppe, sich einmal wöchentlich einer Testung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 zu unterziehen. Diese Regelung gilt sowohl für Einpendler nach Sachsen (Grenzgänger) als auch für Auspendler aus Sachsen (Grenzpendler) ab Montag, den 18. Januar 2021. So sollen Infektionsketten schneller erkannt und gestoppt werden.

Dr. Detlef Hamann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Dresden (IHK), kommentiert diese neue Entwicklung im Namen der sächsischen IHKs:

„Der überraschende Vorstoß des Bundes könnte alles auf den Kopf stellen, was in den letzten Tagen gemeinsam mit der Staatsregierung erreicht wurde, um für die sächsischen Unternehmen, welche Mitarbeiter*innen aus den Nachbarstaaten beschäftigen, praktikable Kompromisse zu schaffen. Jetzt gilt es, schnellstmöglich zu prüfen, ob die Sächsische-Quarantäne-Verordnung durch eine Intervention des Bundes ausgehebelt wird oder nicht. Solange ist die Testpflicht für Grenzgänger/-pendler auszusetzen. Mit Blick auf die vielen Unternehmen mit mehreren Tausend Grenzpendlern aus Tschechien und Polen fordern wir schnellstmöglich Klarheit, um praktikable Verfahrensweisen zu vereinbaren und die Wirtschaft nicht noch weiter zu schwächen.“

Frank Peschel, MdL aus Bautzen

Frank Peschel, AfD-Landtagsabgeordneter, teilte mit: „Die neue Vorschrift bedeutet für Unternehmen im ländlichen Raum neben finanziellen Kosten auch zusätzlichen Zeitaufwand. Bis jetzt hat es die Staatsregierung nicht geschafft, umsetzbare Lösungen zu präsentieren, die nicht zu weiteren Belastungen der Wirtschaft führen. Permanente Eingriffe ins Wirtschaftsleben, ohne den betroffenen Unternehmen eine Zukunftsstrategie aufzuzeigen, ist wirtschaftlicher Selbstmord.“

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