Wildvogelgeflügelpest in Radibor

In der Gemeinde Radibor wurde bei einem tot aufgefundenen Bussard die Wildvogel-geflügelpest amtlich festgestellt. Es wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Die Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen legen ab dem...

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In der Gemeinde Radibor wurde bei einem tot aufgefundenen Bussard die Wildvogel-geflügelpest amtlich festgestellt. Es wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Die Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen legen ab dem 12.04.2017 einen
Sperrbezirk
. in der Gemeinde Radibor, für die Ortsteile Radibor und Brohna
fest, sowie ein Beobachtungsgebiet
. für die Ortsteile Cölln, Kleinbrösern, Milkwitz, Schwarzadler, Quoos, Luppa, Neu Brohna, Camina, Merka, Luttowitz, Bornitz, Neu Bornitz der Gemeinde Radibor;
. und den Ortsteil Luga der Gemeinde Neschwitz.

In den Restriktionszonen haben u.a. Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Des Weiteren gelten für dieses Gebiet Beschränkungen für Geflügelhaltungen. So darf z. B. Geflügel im Beobachtungsgebiet für die Dauer von 15 Tagen nicht verbracht werden.

Diese Allgemeinverfügungen bestehen bis auf Widerruf. Die genauen Grenzen der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete sowie die Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen sind unter http://landkreis-bautzen.de/19830.html
veröffentlicht.

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um Lohsa aufgehoben

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Bautzen hat mit Wirkung zum 10.04.2017 den Geflügelpest-Sperrbezirk auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Oberlausitz und eines Naturschutzgebiets an der östlichen Grenze der Gemeinden Spreetal und Lohsa sowie große Teile des Speicherbeckens Lohsa II aufgehoben.
Ebenso wurde das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet für die Gemeinde Lohsa (mit allen Teilen, die nicht zum Sperrbezirk gehören), der Gemeinde Königswartha mit Ausnahme der Ortsteile Oppitz und Neu Oppitz aufgehoben.

Weiterhin wird das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet nach einem Seuchenausbruch bei einem Wildvogel im Landkreis Görlitz (Bärwalder See) gemäß der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 24.03.2017 mit Wirkung vom 10.04.2017 aufgehoben.

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