Ab 1. Februar nur noch mit IBAN

Die SEPA-Übergangsfrist endet. Ab 01. Februar 2016 wird die Nutzung der IBAN nun auch für Privatkunden verbindlich. SEPA = Single Euro Payments Area  und steht für den europaweit...

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Die SEPA-Übergangsfrist endet. Ab 01. Februar 2016 wird die Nutzung der IBAN nun auch für Privatkunden verbindlich. SEPA = Single Euro Payments Area  und steht für den europaweit einheitlichen  Zahlungsverkehr.

Überweisungsformulare mit Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die Kreditinstitute nicht mehr angenommen. So können falsch ausgefüllte Formulare zum Beispiel Mahngebühren oder Verzugszinsen bei nicht Termin gerechter Zahlung zur Folge haben. Die meisten Kunden der Kreissparkasse Bautzen verwenden bereits korrekte SEPA-Überweisungsbelege. Derzeitig werden nur noch knapp 2% der alten Überweisungsvordrucke eingereicht; die Tendenz ist sinkend.

Die sogenannten SEPA-Überweisungsbelege sind in allen Filialen der Kreissparkasse Bautzen erhältlich. Empfohlen wird auch die Nutzung des Online Bankings, denn dabei sind beispielsweise keine „Zahlendreher“ möglich.

Weitere Aktivitäten sind für Privatkunden nicht erforderlich. Alle anderen Zahlungen, wie Daueraufträge oder Lastschriften, wurden bereits in 2014 auf SEPA umgestellt.

Für Geschäftskunden ist SEPA seit dem 1. August 2014 verbindlich, ausgenommen Kartenzahlungen mit Unterschriftsleistung (sog. ELV-Zahlungen) durften noch in alter Form eingereicht werden. Auch hier endet die Übergangsfrist. Ab 01. Februar 2016 müssen diese als SEPA-Lastschrift eingereicht werden.

Die IBAN befindet sich auf der Rückseite der SparkassenCards oder auf den Kontoauszügen. Nutzbar ist auch der IBAN-Rechner auf der Homepage www.ksk-bautzen.de.

Im europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR) muss der BIC (Bank Identifier Code) nicht mehr angegeben werden. Ausnahmen sind Zahlungen in die Schweiz, nach Monaco und San Marino, da diese keine EU/EWR-Länder sind.

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