Vor 60 Jahren trat der Antarktis-Vertrag in Kraft. In dieser internationalen Übereinkunft vom 23. Juni 1961 ist festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung vorbehalten bleibt. Dabei geht es vor allem um die wissenschaftliche Forschung. 1962 trat auch die Tschechoslowakei dem Abkommen bei. Als deren Nachfolger gehört die Tschechische Republik zu den sogenannten Konsultativstaaten, die ebenfalls sämtliche Regelungen zur Nutzung des südlichsten Kontinents treffen.

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