Am 13. und 14. Januar stehen in Tschechien die Präsidentschaftswahlen an. Insgesamt waren beim Obersten Verwaltungsgericht 13 Beschwerden bezüglich der zugelassenen Kandidaturen eingegangen. Das Gericht hat nun einen ursprünglich abgelehnten Bewerber zur Wahl zugelassen. Bei einem anderen wurde bestätigt, ihm fehle es an ausreichend Unterschriften für die Kandidatur. Und eine vom Innenministerium zunächst zugelassene Kandidatin darf nun nicht antreten.

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