Fünf Jahre Haft oder nur drei? Den Unterschied macht laut tschechischem Strafgesetzbuch, wer genau das Opfer einer Straftat aus Hass ist. Gewalt aus rassistischer oder religiöser Motivation wird hierzulande strenger bestraft als die gleiche Straftat, wenn sie sich gegen die sexuelle Orientierung, die Genderidentität oder den eingeschränkten Gesundheitszustand einer Person richtet. Darum fordert die Initiative „Společně proti nenávisti“ (Gemeinsam gegen Hass) eine Anpassung des Strafgesetzbuches und damit einen besseren Schutz von LGBT+-Personen und Menschen mit Behinderung.

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