In Tschechien sind am Freitag neue Regelungen für die Rückkehr von Fahrten ins Ausland in Kraft getreten. Um die Einschleppung von Coronavirus-Varianten möglichst zu verhindern, wurde eine generelle Testpflicht verordnet. Davon ausgenommen sind nur diejenigen, die als immunisiert gelten – durch eine vollständige Impfung oder eine überwundene Covid-19-Infektion im zurückliegenden halben Jahr.

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