Schon seit zwei Jahren gibt es in Tschechien die Institution einer Sammelklage – also die Möglichkeit, dass sich mehrere Menschen, die auf die gleiche Weise geschädigt wurden, für eine Klage zusammenschließen. Allerdings sind seitdem hierzulande lediglich zwei solcher Beschwerden bei Gericht eingegangen, und entschieden wurde nur über eine.

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