Die Regierungsmaßnahmen zur flächendeckenden Schließung von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben in Tschechien sind verfassungswidrig. So lautet ein Beschluss, den das Verfassungsgericht am Montag veröffentlicht hat. Eine sofortige Öffnung der Läden ist dennoch nicht möglich.

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