Als Prager Vertrag wird der Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Er wurde vor genau 50 Jahren, am 11. Dezember 1973, unterzeichnet. Dabei stand die Erklärung über die Nichtigkeit des Münchner Abkommens von 1938 im Mittelpunkt.

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