Seit 17. März 1939 gilt hierzulande der Rechtsverkehr. Manche Teile des damaligen „Protektorats Böhmen und Mähren“ mussten sogar schon am ersten Tag des deutschen Einmarschs auf die andere Fahrseite umstellen. Prag wiederum erhielt neun Tage Aufschub. Und beim Straßenbahnverkehr erforderte dies schwierigere Änderungen.

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