Schwarzer Tag für roten Bürgermeister

Die öffentliche Diskussion zum Spreehotel zieht immer größere Kreise. Nach zahlreichen Wortmeldungen u.a. von der linken Bundestagsabgeordneten Caren Lay veröffentlichte dies kürzlich die einzige Tageszeitung in Bautzen:“Der Bautzener Oberbürgermeister...

3695
3695

Die öffentliche Diskussion zum Spreehotel zieht immer größere Kreise. Nach zahlreichen Wortmeldungen u.a. von der linken Bundestagsabgeordneten Caren Lay veröffentlichte dies kürzlich die einzige Tageszeitung in Bautzen:“Der Bautzener Oberbürgermeister könnte doch von seinem Vetorecht Gebrauch machen, meint Gerhard Lemm, Chef der gemeinsamen Kreistagsfraktion von SPD und Grünen und Oberbürgermeister der Stadt Radeberg. Ein Stadtoberhaupt könne gegen einen Beschluss Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtswidrig oder schädlich ist, erklärt Lemm. „Schädlich ist der Beschluss in jedem Fall, weil die Stadt ohne das Spreehotel unterm Strich mehr zahlen wird“, sagt er und verweist auf die hohen Kosten, die der Stadt entstehen, wenn sie mehr Obdachlose unterbringen muss.“

Aus dem Artikel geht weiter hervor, dass sich der Landkreis Bautzen ebenfalls zur Zahlung verpflichtet hat. Neben der unbekannten Summe vom Freistaat sollen für 6 Monate deutlich über 100.000€ in ein Integrationszentrum investiert werden, das aktuell 12 Flüchtlinge betreut. (Anmerkung: Der Landkreis hat sich zu 60.500 € verpflichtet. Offizieller Zuschuss der Stadt Bautzen sollte ab dem Antragsdatum 04.10.2017 bis 31.12.2017 gelten).

Aktuelle Flüchtlingszahlen im Landkreis Bautzen.

Wohlgemerkt, es geht in dieser Diskussion nicht darum, dass Flüchtlingen Sozialleistungen gekürzt werden. Es geht darum, dass deutsche Steuergelder sorgfältig und gewissenhaft verwendet werden. Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, die öffentlichen Träger die Pflicht dazu. Oder um es sozialdemokratisch auszudrücken: Es geht um „Soziale Gerechtigkeit“. Die Unterbringung von 12 Flüchtlingen in der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (BWB) sollte kein Problem sein.

Auch gebührt dem Spreehotelbetreiber Herrn Rausch ein besonderer Dank für seine Verdienste bei der Integration von Flüchtlingen. Leistungen, die Anerkennung verdienen.

Geht es bei dem Streit um mehr? Vielleicht darum, dass Bautzens Bürgermeister Ahrens Zusagen gegeben hat, die seinen Kompetenzbereich überschreiten? Entscheidungen, die er schnell „Durchwinken“ wollte und ein CDU-dominierter Stadtrat demokratisch verhinderte? Auch wenn sich Politiker seit der Flüchtlingskrise weniger an Gesetze gebunden fühlen, so ist die Entscheidung des Bautzener Finanzausschusses vom 07.11.2017 zu akzeptieren.

Ein Blick in die Sächsische Gemeindeordnung schafft Klarheit: Der Bürgermeister muss innerhalb von sieben Tagen sein Veto einlegen. Da es keinerlei Widerspruch seitens des Bürgermeisters gab, sollte das Thema abgeschlossen sein.

Anmerkung der Redaktion. Nach der Veröffentlichung des Beitrags meldete sich Herr Rausch und mailte folgende Informationen:

  • 12 Flüchtlinge ist falsch (in der gezeigten Statistik ist von 12 Asylbewerbern die Rede, die anfangs ca. 70 anerkannten Flüchtlinge sind dort nicht aufgeführt, da diese nicht mehr in der Verantwortung des Landkreises, sondern der Stadt stehen. Für diese anerkannten Flüchtlinge gab es im Juli auch keine Zusage oder Perspektive, wie diese alternativ untergebracht werden könnten. Die Bautzener Notunterkunft bietet Plätze für max. 12 Personen (kostet ca. 132.000€ im Jahr/ca. 11.000€ im Monat). Unterbringung von Familien mit Kindern ist dort gar nicht möglich. Somit hätte die Stadt umgehend Wohnraum anmieten müssen, unabhängig davon, ob dieser ins SGB-II-Raster passt oder nicht. Und die soziale Betreuung, die sehr aufwendig ist, um sie nach verschiedenen Behördengängen und Anträgen in Wohnungen zu bringen, ist da noch gar nicht berücksichtigt
  • Der Zeitraum ab 04.10. ist falsch. Der Antrag auf Zuschuss der Stadt wurde rückwirkend ab Maßnahmebeginn 15.07. gestellt.
  • die 60.500€ Zuschuss vom Landkreis sind auch nicht richtig (mit viel Wohlwollen sind damit die ca. 45.000€ gemeint, die vom Landkreis seit Oktober für das Projekt Quartierbüro bewilligt wurden und aus Landesmitteln durchgereicht werden, wovon der Landkreis 10%, also ca. 4.500€ trägt).
  • Es gibt genügend Wohnung, ja!! Aber passen die in die Hartz 4 Richtlinien? Was passiert in der Übergangszeit von drei Monaten zwischen Anerkennung und Wohnungsbezug? Das sind viele Schritte, wofür man Deutsch können muss. Also nichts mit an die Hand nehmen!!
  • In der Zeit von 15.07.17 bis heute haben schon 74 Flüchtlinge eine Wohnung bekommen. Wer hätte das getan? Wo hätten diese Menschen in der Übergangszeit gewohnt?
Schlagworte
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com