Droht dem Landkreis Bautzen ab 2025 die Zwangsverwaltung?

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 14. Juli 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen werden...

1016
1016

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 14. Juli 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen werden unter Auflagen genehmigt.

Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 606 Millionen Euro in 2023 und 619,6 Millionen Euro in 2024. Im Haushaltsjahr 2023 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 68,8 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür in etwa 68,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Straßenbau, Schulhausbau und Neubau von Rettungswachen.

Der Haushaltsausgleich des Landkreises Bautzen kann 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen erreicht werden. Sie wurde zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise geschaffen. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die AfD-Kreistagsfraktion lehnte mehrheitlich den Doppelhaushalt 2023/24 ab. Der AfD-Kreisrat Steffen Lehmann erklärt: „Der vorgelegte Haushalt für 2023/2024 war in meinen Augen ohne den „Energiekrise-Erlass“ niemals genehmigungsfähig gewesen, was uns deutlich ab dem Jahr 2025 treffen wird. Durch die „Energiekrise-Erlass“ wird das Haushaltsdefizit von 2023 – 13 Mio. Euro und 2024 von 19 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2025 und folgende verschoben“. Das Landratsamt wird durch den Bescheid der Landesdirektion alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand stellen müssen.

Konkrete Gründe für die Schieflage sind der aufgeblähte Verwaltungsapparat, die steigenden Aufwendungen im Jugend- und Sozialbereich sowie die Kosten für das Bürgergeld. Lehmann befürchtet, dass ab 2025 der Landkreis Bautzen kaum noch Zuschüsse für Sport, Kultur und Bildung leisten kann.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,5 Prozent und ist damit gegenüber den Vorjahren um 1,5 Prozentpunkte gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
 
In Summe gelingt es dem Landkreis im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.431.000 Euro (2023) und 7.108.000 Euro (2024) aufnehmen.

Schlagworte
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com