Bautzen: Elternbeiträge werden nicht abgebucht

Entsprechend einer Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen sind seit dem 18. März 2020 Kindertageseinrichtungen geschlossen. Da die Betreuungsangebote vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden können, erhebt die Stadt Bautzen...

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Entsprechend einer Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen sind seit dem 18. März 2020 Kindertageseinrichtungen geschlossen. Da die Betreuungsangebote vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden können, erhebt die Stadt Bautzen für den Zeitraum vom 18. März bis zum 17. April 2020 keine Elternbeiträge.  

Zunächst hatte die Stadtverwaltung kommuniziert, dass der Elternbeitrag trotz dieser Festlegung aus Verfahrensgründen zunächst vollständig eingezogen werden muss. Inzwischen wurde in der Verwaltung allerdings eine Lösung für das Problem gefunden. Somit werden zum 1. April 2020 keine Elternbeiträge eingezogen. Erziehungsberechtigte, die den Beitrag üblicherweise selbst überweisen, sind aufgefordert, in diesem Monat keine Zahlung vorzunehmen. Wer den Elternbeitrag bereits überwiesen hat, bekommt das Geld schnellstmöglich erstattet. Diese Verfahrensweise gilt ausdrücklich auch für Kinder, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

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