Bürgerhaushalt, Stadtarchiv und Elternbeiträge im November-Stadtrat

Zur vorletzten Sitzung des Stadtrates am 29.11.2023 kamen die ehrenamtlichen Räte im Bautzener Gewandhaus zusammen. Auf der Tagesordnung standen diverse Punkte, die allesamt beschlossen wurden. Ebenfalls gab es...

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Zur vorletzten Sitzung des Stadtrates am 29.11.2023 kamen die ehrenamtlichen Räte im Bautzener Gewandhaus zusammen. Auf der Tagesordnung standen diverse Punkte, die allesamt beschlossen wurden. Ebenfalls gab es eine Personalie: Ralph Nitschke rückt als Stadtrat für den im Oktober ausgeschiedenen Udo Pillasch in der AfD Stadtratsfraktion nach.

Änderung von Elternbeiträgen

Der Stadtrat hat die sechste Änderung der Satzung der Stadt Bautzen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung der Stadt Bautzen) beschlossen. Somit gelten ab dem 1.4.2024 neue, moderat angehobene Beiträge für die Betreuung der Kinder in städtischen Einrichtungen, bei den freien Trägern und der Kindertagespflege. Die monatlichen Elternbeiträge in Kinderkrippe und Kindergarten bei einer 9-stündigen Betreuung werdend von derzeit 263,62 Euro auf 270,00 Euro und im Kindergarten von 154,24 Euro auf 160,00 Euro angehoben. Bei den Horten steigen die Beiträge sind es 90,00 Euro von zuvor 86,70 Euro bei einer 6-stündigen Betreuung. Die Elternbeiträge für den Förderhort bleiben bestehen.

Gegenüber der Haushaltsplanung 2024 ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben aufgrund der angepassten Elternbeiträge in Höhe von ca. 148.000 Euro. Diesem Saldo stehen allerdings Mehrausgaben in Millionenhöhe im Vergleich zu den Vorjahren gegenüber.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bautzen fortgeschrieben

Als eine Pflichtaufgabe ist die Stadt Bautzen für den Brandschutz sowie die Feuerwehr zuständig. Im Brandschutzbedarfsplan wird der notwendige Bedarf, z.B. für Personal und Technik, für den Betrieb dieser festgelegt. Dieser wurde nun durch den Bautzener Stadtrat am 29.11.2023 beschlossen. Die darin aufgeführten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit und Finanzierbarkeit. Ihre Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung entschieden. Eine Kommune muss diesen Bedarfsplan in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren aktualisieren. Über 900 Einsatze verzeichnete die Feuerwehr im Jahr 2022.

Mehr Geld für Bürgerprojekte

Der Bürgerhaushalt, als freiwillige kommunale Leistung, dient der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Stadt Bautzen. Das Wissen der Einwohner zu lokalen Bedürfnissen oder Ereignissen bereichert das Zusammenleben in der Stadt. Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Höhe des im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Budgets festgelegt. Seit 2018 stellt der städtische Haushalt jeweils 10.000 Euro bereit. Dieser Betrag wurde nun für das Jahr 2024 auf 20.000 Euro verdoppelt. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bautzen sowie juristische Personen, die den Schwerpunkt ihres Wirkens in der Stadt Bautzen haben.

Weiterhin erhält der Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen eine neue Gebühren- und Benutzungssatzung sowie eine Satzung über die Aufgaben des Archivverbunds. Die Änderungen beinhalten die Regelungen zur Archivierung sowie zur Benutzung des Archivverbunds Bautzen.

Auch hat der Stadtrat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Bautzen für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und der Stellenübersicht.

Informationen zu Stadtratssitzungen und Beschlüssen sind im Bürgerinformationssystem unter www.bautzen.de nachzulesen.

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