Ergebnisse der außerordentlichen Sitzung des Kreistages

Mit der Absage des Kreistages am 17.09.2018 waren zwei Eilentscheidungen des Landrates Harig am 19.09.2018 notwendig gewesen. Hintergrund war die Fristwahrung zum Sichern der Fördermittel für den Landkreis...

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Mit der Absage des Kreistages am 17.09.2018 waren zwei Eilentscheidungen des Landrates Harig am 19.09.2018 notwendig gewesen. Hintergrund war die Fristwahrung zum Sichern der Fördermittel für den Landkreis sowie für die kreisangehörigen Gemeinden. Der Kreistag wurde darüber informiert.

Verbesserung der Schulinfrastruktur

Mit der ersten Eilentscheidung wurde der Maßnahmeplan des Landkreises Bautzen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur beschlossen. Der Landkreis Bautzen erhält insgesamt ca. 15,1 Mio. EUR aus dem Förderprogramm zur Sanierung der Schulinfrastruktur. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen fließt das Geld zu 35 % dem Landkreis und zu 65 % den Gemeinden zu. Für Maßnahmen des Landkreises stehen demnach ca. 5,3 Mio. EUR zur Verfügung.

Im Rahmen des Budgets sind unter anderem der Ersatzneubau der Sporthalle Oberschule Baruth sowie der zweite Bauabschnitt des Erweiterungsneubaus der Oberschule Königsbrück und die Erneuerung der Außenanlagen für den Schulhofbereich der Oberschule Rödertal geplant.

Kreismusikschule Bautzen

Mit der zweiten Eilentscheidung wurde die Nutzung des landkreiseigenen Gebäudes Tzschirnerstraße 14a als zukünftige Kreismusikschule beschlossen. Diese Variante wird von der Verwaltung, den Vertretern der Musikschule, den Elternvertretern, dem Förderverein der Musikschule sowie von den Fraktionsvorsitzenden mitgetragen. Der Vorteil dieser Variante besteht in der zentralen Lage des Objektes mit einer hervorragenden infrastrukturellen Anbindung.

Hallenbad Kamenz und Körse-Therme Kirschau

Ziel des Landkreises ist es, den Schwimmunterricht in den Regionen zu sichern sowie die Hallenbäder als Infrastrukturelemente zu erhalten und die finanziellen Risiken zu optimieren. Aus diesem Grund hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, eine neue Entgeltordnung vorzulegen, die für das Schulschwimmen kostendeckende Entgelte vorsieht. Die übrigen Entgelte sind unter Anrechnung eines Sitzgemeindeanteils der Stadt Kamenz zu kalkulieren.

Der Kreistag genehmigte einen außerplanmäßigen Zuschuss zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Körse-Therme Kirschau in Höhe von 250.000 EUR. Gleichzeitig beauftragte er die Verwaltung, in den Haushaltsplan der Jahre 2019/20 einen jährlichen  Zuschuss von  200.000 EUR aufzunehmen.  Die Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass der Zweckverband Körse-Therme insgesamt eine Umlage in mindestens der Höhe des o. g. Zuschusses erhebt. Ferner hat der Kreistag beschlossen, die Bäder in Bautzen und Hoyerswerda finanziell zu unterstützen, wenn über das Jahr 2020 hinaus die Körse-Therme Kirschau und das Hallenbad Kamenz vom Landkreis dauerhafte Zuschüsse erhalten.

Jahresabschlüsse und Gewinnausschüttungen

Der Kreistag beschloss den Jahresüberschuss 2017 der Kreissparkasse Bautzen in Höhe von 500.000 EUR (netto) an den Landkreis Bautzen auszuschütten und dem Kreishaushalt zuzuführen.

Der Jahresabschluss 2016 der Flugplatz Kamenz GmbH an welcher der Landkreis Bautzen zu 40 Prozent beteiligt ist, wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.709,99 Euro beschlossen. Trotz des Ergebnisses ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft jederzeit gesichert.

Halbjahresbericht zum Haushaltsvollzug des Landkreises

Als Information erhielten die Kreisräte einen schriftlichen Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges des Landkreises und seiner Unternehmen. Anhand der Ergebnisse und Erwartungen zum Halbjahr wird damit gerechnet, dass sich der geplante Fehlbetrag von 6,1 Mio. Euro auf ca. 4,9 Mio. Euro verringert. Das erwartete Ergebnis ist insbesondere auf die gute Entwicklung im Sozialhaushalt zurückzuführen. Bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und für Sozialhilfe sind Entlastungen zu erwarten.

Im Bereich Jugendhilfe verläuft der Haushaltsvollzug planmäßig. Ausnahmen gibt es bei der Finanzierung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und im Bereich des Unterhaltsvorschusses durch die gesetzliche Änderung. Im Bereich Asyl ist aufgrund der sinkenden Fallzahlen und der sinkenden Kosten pro Asylbewerber mit Haushaltsentlastungen zu rechnen.

Der Breitbandausbau verzögert sich und wird daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 neu veranschlagt. Deshalb werden die offenen Kreditermächtigungen aus den Haushaltsjahren 2017 und 2018 voraussichtlich nicht in Anspruch genommen. Die Zahlungsfähigkeit des Landkreises ist damit weiterhin gesichert. Gleichzeitig wurde den Kreisräten der erste Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises 2019/2020 vorgelegt.

Verkehrsverbundthematik ZVON – VVO

Der Landkreis Bautzen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien und im Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe. Seit der Kreisgebietsreform im Jahr 2008 verläuft die Verbundgrenze durch den Landkreis Bautzen. Ziel des Landkreises ist ein einheitlicher Verkehrsverbundtarif. Daher war geplant, den Austritt aus dem ZVON dieses Jahr zu beantragen. Dieser Austritt war durch die Mehrheitsverhältnisse im ZVON nicht möglich.

Übereinstimmung besteht dennoch bei den Landkreisen Bautzen und Görlitz in der Frage, dass das Problem der Tarifgrenze, die durch den Landkreis Bautzen verläuft, spätestens zur Einführung des Ostsachsennetzes II im Dezember 2019 gelöst sein müsse. Den Vorschlag zur Entwicklung eines Übergangstarifes VVO-ZVON gilt es weiter zu verfolgen.

Weitere Beschlüsse und Informationen im Kurzüberblick:

Ausscheiden sowie Nachrücken eines Kreisrats

Kreisrat Christian Jahn (fraktionslos) ist aus wichtigem persönlichem Grund ausgeschieden. Es rückt Klaus Peter Hansel (BMM) nach.

Überplanmäßige Aufwendungen

Der Kreistag genehmigte überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 5,1 Mio. EUR für die Finanzierung der Rettungsdienstleistungen, Ergänzungsqualifikationen und der Ausbildung von Notfallsanitätern sowie überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1,245 Mio. EUR für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

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