Für Azubis: Das solltest Du wissen!

Bald beginnt mit der Ausbildung für viele Azubis der Ernst des Lebens. Da kann es nicht schaden, wichtige Fragen vorher geklärt zu haben. Foto: djd/AXA Für viele junge...

1800
1800
Bald beginnt mit der Ausbildung für viele Azubis der Ernst des Lebens. Da kann es nicht schaden, wichtige Fragen vorher geklärt zu haben. Foto: djd/AXA
Bald beginnt mit der Ausbildung für viele Azubis der Ernst des Lebens. Da kann es nicht schaden, wichtige Fragen vorher geklärt zu haben. Foto: djd/AXA

Für viele junge Menschen fängt mit der Ausbildung in den nächsten Wochen der Ernst des Lebens an. Damit es während der Lehrzeit keine Schwierigkeiten gibt, haben wir Benjamin Krautschat von der Abteilung Jugend und Jugendpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ein paar wichtige Fragen gestellt, mit denen der eine oder andere im Laufe der Ausbildung konfrontiert werden könnte.

Wieviel Gehalt bekommen Azubis?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt von dem jeweiligen Ausbildungsvertrag ab. In vielen Branchen ist die Vergütung durch Tarifverträge geregelt. Bundesweit lag der Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütung 2011 bei 700 Euro pro Monat. Diese variiert aber sehr stark je nach Branche und Region. So verdienen z.B. Auszubildende im privaten Verkehrsgewerbe Thüringen im 1. Ausbildungsjahr z.B. lediglich 332 Euro und Auszubildende im Bauhauptgewerbe West im 4. Ausbildungsjahr 1.379 Euro.

Können sie während der Ausbildung den Betrieb wechseln?

Die Gründe für den Wunsch nach einem Ausbildungsplatzwechsel  können ganz unterschiedlich sein: Probleme im Betrieb, mit dem Vorgesetzten, falsche Vorstellungen von dem Ausbildungsberuf, Schwierigkeiten mit den Kolleginnen und Kollegen, … Ein Wechsel des Ausbildungsplatzes während der Ausbildung ist auch möglich. Eine solche Entscheidung sollte allerdings gut überdacht werden und nicht überstürzt getroffen werden. In manchen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung für einen Auflösungsvertrag mit dem Vorgesetzten
möglich. Bei wichtigen Gründen, wie z.B. mangelnde Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und beruflich Mängel oder sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt, ist auch eine außerordentliche und fristlose Kündigung möglich. Auf jeden Fall sollten sich die Auszubildenden bereits vor der Kündigung nach einer neuen Ausbildungsstelle umschauen. Dann stehen sie bei der Bewerbung nicht unter Druck und können beim neuen Betrieb glaubhaft machen, dass nicht der Betrieb etwas an ihnen, sondern sie etwas an dem
Betrieb auszusetzen haben.

Wie viel Urlaub hat man in der Lehrzeit?

Die Frage lässt sich nicht für alle Auszubildenden pauschal beantworten. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt für Arbeitnehmer/-innen wie Auszubildende mindestens 24 Werktage (Werktage = Montag bis Samstag). Für Auszubildende, die noch keine 18 Jahre alt sind gelten aufgrund des Jugendarbeitsschutzes noch einmal andere Regelungen. In vielen Tarifverträgen ist aber eine längere Urlaubszeit geregelt.

Kann man die Ausbildung verkürzen?

Unter bestimmten Bedingungen kann die Ausbildung verkürzt werden. So kann zum Beispiel die berufliche Vorbildung in einem ähnlichen Beruf, die Ausbildung an einer erufsfachschule oder ein allgemeinbildender Schulabschluss ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Es ist ebenso möglich, einen Antrag auf eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit zu stellen (Teilzeitberufsausbildung). Auch wenn
Auszubildende während der Ausbildung überdurchschnittlichen Leistungen erbringen, können sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ausbildungszeitverkürzung stellen. Die genauen Regelungen für eine Ausbildungsverkürzung können sich dabei von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Gibt es finanzielle Hilfe für Azubis?

Für Auszubildende, die nicht mehr zuhause wohnen, gibt es eine Reihe von möglichen finanziellen Hilfen. Die erste ist das Kindergeld. Auszubildende unter 25 Jahren, die nicht mehr zuhause wohnen, haben Anspruch auf das Kindergeld. Darüber hinaus können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Diese soll eine Ausbildung trotz knapper Finanzen ermöglichen. Die Beihilfe ist ein pauschaler Zuschuss von maximal 584€ für den Lebensunterhalt. In der Regel bekommen Auszubildende aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist. Seit 2007 kann zusätzlich zur Berufsausbildungsbeihilfe noch ein Mietzuschuss beantragt werden. Das muss aber vom Jobcenter geprüft werden. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit des Wohngeldes. Dafür muss man zunächst die Berufsausbildungsbeihilfe betragen, denn ein Antrag auf Wohngeld kann nur dann gestellt werden, wenn dem oder der Auszubildenden die
Berufsausbildungshilfe nicht zusteht.

Müssen Azubis Steuern zahlen?

Prinzipiell müssen Auszubildende wie Arbeitnehmer/-innen in einer abhängigen Beschäftigung Steuern zahlen. Viele Auszubildende befinden sich mit ihrer
Ausbildungsvergütung allerdings unter dem Freibetrag von 8.004 Euro pro Jahr, zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr. Auszubildende, die über dem Betrag sind, können aber auch verschiedene Kosten von der Steuer absetzen, z.B. die Reisekosten oder Kosten für Kinderbetreuung.

Schlagworte
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com