Kostengünstig mit Familienpass in Theater, Bäder und Museen

Auch die Vorstellungen des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters können mit dem Familienpass besucht werden. Foto: Deutsch-Sorbisches Museum Kinder kosten Geld. Ein großer Teil wird für Kleidung, Ausbildung oder Lebensmittel benötigt....

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Auch die Vorstellungen des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters können mit dem Familienpass besucht werden. Foto: Deutsch-Sorbisches Museum
Auch die Vorstellungen des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters können mit dem Familienpass besucht werden. Foto: Deutsch-Sorbisches Museum

Kinder kosten Geld. Ein großer Teil wird für Kleidung, Ausbildung oder Lebensmittel benötigt. Aber Besuche von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollten ganz oben auf der Liste stehen. Nur bei Familien mit mehreren Kindern geraten diese zunehmend ins Abseits. Um den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse im Familienverband zu stärken und kinderreichen Familien den Zugang zu kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen zu erleichtern, wurde durch die Landesregierung der Familienpass geschaffen. Dieser berechtigt Eltern mit mindestens drei und Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern, Einrichtungen in Sachsen kostenfrei oder zu ermäßigten Konditionen zu besuchen. Auch Familien mit einem Kind mit Schwerbehindertenausweis erhalten so eine Eintrittskarte in Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser. In der Stadt Bautzen beteiligen sich das Deutsch-Sorbisches Volkstheater, das Puppentheater Bautzen, das Sorbische Museum Bautzen und das Museum Bautzen. Nicht ganz kostenfrei, aber ermäßigt, kommt man mit dem Familienpass in diverse Bäder, darunter die Körse-Therme Kirschau, das Spreebad Bautzen und die Freibäder in Bischofswerda, in Schmölln-Putzkau, in Cunewalde. Ausgestellt wird der Familienpass in der Stadtverwaltung Bautzen, Abteilung Wohnen und Soziale Dienste, im Bautzener-Bürger-Service, Gewandhaus. Der antragstellende Elternteil hat den Personalausweis, eine aktuelle Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder und ggf. den Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Der Familienpass ist kostenfrei und einkommensunabhängig. Er gilt für zwei Kalenderjahre, solange alle kindergeldberechtigten Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind. Wenn mindestens ein Kind über 18 Jahre alt ist, gilt der Familienpass für ein Jahr. Danach kann er entsprechend um ein bzw. zwei Jahre verlängert werden

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