Mehr „Meister-BAföG“-Empfänger in Sachsen

Foto: sxc.hu (StaLa) Insgesamt 8 367 Personen in Sachsen erhielten im Jahr 2010 Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Meister-BAföG“. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stieg damit die Zahl...

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(StaLa) Insgesamt 8 367 Personen in Sachsen erhielten im Jahr 2010 Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Meister-BAföG“. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stieg damit die Zahl der Empfänger von „Meister-BAföG“ im Vergleich zum Vorjahr um 737 Personen (9,7 Prozent). Damit wurden das dritte Jahr in Folge mehr Gefördertenzahlen und Förderleistungen registriert. Bundesweit waren es 5,6 Prozent mehr Empfänger als 2009. Die Förderzusagen für das Jahr 2010 umfassten in Sachsen insgesamt 30,5 Millionen Euro und lagen damit 32,3 Prozent über dem Vorjahreswert. 20,3 Millionen Euro wurden in Form von Darlehen und 10,2 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (3,9 Millionen Euro), Zuschüsse für den Lebensunterhalt (5,1 Millionen Euro) und Zuschüsse für die Kinderbetreuung (133 000 Euro). Als Darlehen standen 8,9 Millionen Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, 10,1 Millionen Euro für den Unterhaltsbedarf und 38 000 Euro für die Anfertigung des „Meisterstücks“ oder einer vergleichbaren Prüfungsarbeit zur Verfügung. Letztlich in Anspruch genommen wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 14,8 Millionen Euro. 3 294 bzw. 39 Prozent der „Meister-BAföG“ Empfänger waren Frauen, 15 Prozent mehr als im Jahr 2009. Mehr als drei Viertel aller Geförderten (78 Prozent) waren jünger als 35 Jahre. 3 152 Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil und 5 215 Personen an einer Teilzeitfortbildung. Gegenüber 2009 stieg die Zahl der Vollzeitgeförderten um 21 Prozent und die der Teilzeitgeförderten um 4 Prozent. 3 187 Personen entschieden sich für eine Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, 2 502 Personen für eine Fortbildung nach vergleichbarem Landesrecht und 2 182 für eine Fortbildung nach der Handwerksordnung.

 

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