Sonderparkerlaubnis für Fahrzeuge sozialer Dienste

Die AfD-Stadtfraktion fordert von der Stadtverwaltung Bautzen die Prüfung, ob für Fahrzeuge sozialer Dienste eine Sonderparkerlaubnis erteilt werden kann. Dies soll für folgende Situationen und Bereiche gelten: –...

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Die AfD-Stadtfraktion fordert von der Stadtverwaltung Bautzen die Prüfung, ob für Fahrzeuge sozialer Dienste eine Sonderparkerlaubnis erteilt werden kann. Dies soll für folgende Situationen und Bereiche gelten:

– bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist

– im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten

– an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken

– in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist

– auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken

– an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken

AfD- Stadtrat Oliver Helbing erklärt: „Die betroffenen Mitarbeiter sozialer Dienste sind an uns herangetreten mit der Bitte um Prüfung zur Erteilung einer Sonderparkerlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Bautzen. Die Mitarbeiter z. B. von Pflegediensten stehen meist unter einem großen Zeitdruck. Unter diesen Umständen können sie die Parkplatzsituation rechtlich nicht immer ordnungsgemäß lösen und müssen gebührenpflichtige Verwarnungen hinnehmen. Daher suchen wir nach einer schnellen und praktikablen Lösung.“

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