Stand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Görlitz

Der Landkreis Görlitz plant aktuell mit seinen Partnern die nächste Runde der Impfkampagne. Es wird damit gerechnet, dass es im Herbst wieder eine höhere Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen gibt....

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Der Landkreis Görlitz plant aktuell mit seinen Partnern die nächste Runde der Impfkampagne. Es wird damit gerechnet, dass es im Herbst wieder eine höhere Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen gibt. Unser Ziel ist es, Nachfragespitzen abzufangen, die nicht im regulären System der Haus- und Fachärzte bedient werden können. Dazu werden die Mini-Impfzentren gestärkt und wie bisher mobile Teams in der Fläche unterwegs sein. Zudem bereitet sich der Landkreis darauf vor, die Kapazitäten bei Bedarf schnell hochzufahren.

Was bisher geschah: Die höchste Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen bestand im November/Dezember 2021. Zu diesem Zeitpunkt waren die ärztlichen Strukturen in einigen Teilen des Landkreises an der Kapazitätsgrenze oder konnten mangels verfügbarem Impfstoff nicht so viel impfen wie nachgefragt wurde. Der Landkreis Görlitz hat sich zu diesem Zeitpunkt dagegen entschieden, die vom Freistaat Sachsen in Aussicht gestellten Gelder zum Aufbau einer neuen, kommunalen Impf-Infrastruktur zu nutzen. Der bürokratische Aufwand und der damit verbundene Zeitverlust sowie die unsichere Finanzierung nach einer neuen, dritten Systematik waren die Gründe für diese Entscheidung. Stattdessen wurden mit Unterstützung der KVS und des DRK in kürzester Zeit zusätzliche mobile Teams etabliert. Dank vieler engagierter Kommunen und zahlreicher ehrenamtlicher Helfer konnten schnell kommunale Impftermine angeboten werden. Zusätzlich hat der Landkreis zwei Träger mit dem Impfen beauftragt. Die beiden Mini-Impfzentren in der Alten Post in Zittau und im Oberlausitzer Gesundhaus in Neugersdorf haben zusammen seit Dezember über 4.500 Impfdosen verabreicht. Die vom DRK betreuten Mini-Impfzentren in Löbau, Zittau, Görlitz und Weißwasser sowie die mobilen Teams verimpften von November 2021 bis Ende Februar 2022 rund 41.400 Impfdosen. Ab März wird die Statistik der Impfungen wieder lückenhaft. Ab diesem Zeitpunkt kamen vereinzelt Impfungen in den Apotheken hinzu. Zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von den Gemeinden bestätigen, dass der dezentrale Ansatz des Landkreises Görlitz mit mobilen Teams in den Gemeinden erfolgreich und effizient war. Bisher wurden leider weder das Modell des Landkreises Görlitz mit den Beauftragungen Dritter noch die hier gemachten Erfahrungen mit den mobilen Teams in der Auswertung des Freistaates berücksichtigt.
Es wird davon ausgegangen, dass die niedergelassenen Ärzte weiterhin mindestens zwei Drittel des Impfgeschehens abdecken und das restliche Drittel über zusätzliche Angebote erfolgt. Steigt die Nachfrage im Herbst wieder an, wird zuerst die Kapazität im Impfzentrum Löbau hochgefahren auf mindestens 150 Impfungen pro Tag. Die beiden „beauftragten Dritten“ in Zittau und Ebersbach-Neugersdorf haben eine Zulassung, die aktuell durch die Impfverordnung des Bundes bis zum 25. November 2022 beschränkt ist. Beide Träger haben signalisiert, dass sie weiterhin an Bord bleiben wollen. Verlängert der Bund die Impfverordnung, setzt der Landkreis diese gute Zusammenarbeit fort und verlängert seinerseits die Beauftragung. Steigt die Nachfrage nach Impfungen, können beide Impfzentren die Kapazität kurzfristig erhöhen. Der Freistaat Sachsen hat zugesagt, bei steigender Nachfrage ein weiteres Impfteam bereit zu stellen. Dieses wird im Landkreis als mobiles Team eingesetzt. Bis Ende Juli wird der Landkreis mit seinen Partnern deshalb auf die Kommunen und Ärzte im Landkreis zugehen und abstimmen, wo die Nachfrage nach Kommunalterminen besteht und welche Infrastruktur zur Verfügung steht.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht:Mit Stand Freitag, 8. Juli 2022, 12 Uhr, haben 483 Einrichtungen und Unternehmen nicht geimpfte Mitarbeiter an den Landkreis Görlitz gemeldet. Bisher wurden 4.125 Personen angeschrieben und aufgefordert, die notwendigen Nachweise vorzulegen.Einige Betroffene wurden nach Ablauf eines Genesenen-Zertifikates bereits ein zweites Mal gemeldet. Aktuell kommen pro Woche noch immer 100 bis 130 Meldungen neu dazu. Bisher haben 262 Personen einen vollständigen Impfnachweis vorgelegt. Weitere 486 Personen konnten einen gültigen Genesenen-Nachweis vorweisen. Bei fünf Personen wurde das vorgelegte ärztliche Attest anerkannt, dass sie aufgrund einer Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Viele der Rückmeldungen sind sehr freundlich. Die Betroffenen schildern sachlich ihre Sorgen und Gründe, warum sie sich bisher nicht impfen lassen wollen. Oft werden eigene Erlebnisse im Pandemiegeschehen berichtet und die große psychische und körperliche Belastung in den letzten zwei Jahren betont. Leider sind einige der Antworten und Anrufe sehr vorwurfsvoll und beschimpfend, zum Teil sogar drohend. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird daher im Anschreiben auf die Nennung eines Bearbeiters verzichtet. Wird eine Impfung abgelehnt, reicht eine kurze Rückmeldung mit dem Hinweis, dass man sich aus persönlicher Entscheidung heraus nicht impfen lassen will.
Nach jetzigem Stand ist das Team der Landkreisverwaltung noch zwei Wochen mit der Aufbereitung und Bearbeitung der Rückmeldungen beschäftigt. Bisher wurden rund 3.000 E-Mails bearbeitet, hinzu kommen hunderte Rückmeldungen per Post, Fax und Telefon. Danach beginnt die Prüfung der Einzelfälle, ob ein Betretungsverbot ausgesprochen werden muss. In die Überlegungen werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse des letzten halben Jahres einbezogen. Die Auswertung der Corona-Maßnahmen durch den Expertenrat der Bundesregierung finden ebenso Beachtung wie aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und weiterer Gerichte. Im Rahmen des Ermessens wird immer geprüft, ob es wirksame „mildere Mittel“ als das Betretungsverbot gibt. Letztlich wird immer die Versorgungssicherheit von Patienten und Bewohnern an erster Stelle stehen. Nach derzeitigem Wissensstand wird nicht damit gerechnet, dass ein Betretungsverbot ausgesprochen werden muss, um den Schutzzweck des Gesetzes zu erfüllen.

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