Wahl des Bischofswerdaer Oberbürgermeisters ist ungültig

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil am 6. Dezember 2011 entschieden, dass die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda vom 28. Februar 2010 wegen einer gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung ungültig ist.Am 28. Februar...

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Kommt ein neuer Bürgermeister ins Rathaus?Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil am 6. Dezember 2011 entschieden, dass die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda vom 28. Februar 2010 wegen einer gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung ungültig ist.Am 28. Februar 2010 musste in Bischofswerda erneut eine Oberbürgermeisterwahl durchgeführt werden, nachdem zuvor bereits eine Wahl wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung für ungültig erklärt wurde. Bei der Wahl am 28. Februar 2010 erhielt der Gegenkandidat des Oberbürgermeisters 2.656 Stimmen und der bisherige Oberbürgermeister 2.879 Stimmen.Vor der Wahl, am 10. Februar 2010, wurden bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion zwischen dem Gegenkandidaten und dem Oberbürgermeister Flugblätter verteilt. In diesen Flugblättern wurde u. a. ausgeführt, dass der Gegenkandidat „schwul“ sei.Das Oberverwaltungsgericht hat dazu entschieden, dass die Behauptung erkennbar den Zweck hatte, Wähler mit Vorbehalten gegen Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten nicht zu wählen. Des Weiteren sei der Gegenkandidat als Lügner dargestellt worden: „Ein Wahlbewerber, der den Wählern nur vortäuscht, er sei ein mit seiner Familie lebender Familienvater.“

Angesicht des knappen Wahlausganges sei es ohne weiteres möglich gewesen, dass ohne diese unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre.

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