Was sagt Handwerkskammer zum Dieselfahrverbot?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.2. 2018 geurteilt, dass es rechtens ist, wenn Bundesländer oder Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Dazu Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz:...

1987
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.2. 2018 geurteilt, dass es rechtens ist, wenn Bundesländer oder Kommunen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Dazu Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz:

„Fahrverbote fügen dem Handwerk schwersten Schaden zu. Handwerker müssen mobil sein, zu Kunden fahren und auf Baustellen kommen, auch in Innenstädten. Auch sind Dieselfahrverbote nichts anderes als eine Enteignung, bei der die Hersteller als Verursacher des Problems schadlos davonkommen. Fahrverbote betreffen zudem nicht nur Betriebsinhaber, sondern auch Arbeitnehmer.

Das Handwerk ist für saubere Luft und für saubere Fahrzeuge, nur existieren im Moment schlicht keine brauchbaren Alternativen zu den oft dieselgetriebenen Nutzfahrzeugen der Handwerker.

Wir verstehen, dass die Städte Schadstoffrichtlinien umsetzen und für die Gesundheit der Bewohner eintreten müssen. Wir wünschen uns aber, dass die Interessen des Handwerks sorgfältig geprüft werden und man zu pragmatischen Lösungen kommt.

Die Bundespolitik sehen wir in der Pflicht, das Problem endlich in den Griff zu bekommen. Dass es technische Alternativen zu Fahrverboten gibt, hat jüngst erst der ADAC gezeigt. Es ist erstaunlich, dass die Politik die Hersteller nicht stärker in die Pflicht nimmt, mehr als nur Software-Updates anzubieten. Denn die beseitigen die zu hohen Schadstoff-Emissionen nicht. Das Problem darf auch nicht zu Lasten der Steuerzahler gelöst werden.“

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