ZVON: Ferienfahrplan ab 23. März

Auf Grund der Einstellung des Schulbetriebs und der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen ab dem 18. März 2020 gilt ab Montag, dem 23. März 2020auf allen Regional- und Stadtverkehrslinien im ZVON...

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Auf Grund der Einstellung des Schulbetriebs und der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen ab dem 18. März 2020 gilt ab Montag, dem 23. März 2020auf allen Regional- und Stadtverkehrslinien im ZVON der Ferienfahrplan. Das bedeutet, dass alle Fahrten mit der Kennzeichnung „verkehrt nur an Schultagen“ nicht durchgeführt werden. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020. Im gleichen Zeitraum, d.h. ebenfalls vom 23. März bis 17. April 2020, wird auch der so genannte freigestellte Schulverkehr mit Taxen und Mietwagen durch das Schul- und Sportamt eingestellt.

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