Arbeitslosmeldung wieder persönlich in der Agentur für Arbeit

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend...

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Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.

Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Bautzen rechtzeitig. 

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Gesundheitsschutz der Besucher und Mitarbeitenden liegt der Agentur für Arbeit am Herzen. Alle weiteren Anliegen über die persönliche Arbeitslosmeldung hinaus werden deshalb weiterhin vorrangig online oder telefonisch erledigt, zum Beispiel die Vereinbarung von Beratungsgesprächen.

·         Kostenfreie Servicehotline (Mo – Fr: 8 – 18 Uhr): 0800 4 5555 00

·         Digitalen Services rund um die Uhr einfach und unkompliziert:

www.arbeitsagentur.de/kannsteklicken

Hinweis: Am 1. September 2021 finden ausschließlich terminierte Vorsprachen statt. Öffnungszeiten aller Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Bautzen im Internet: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bautzen/startseite

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

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