Bischofswerda erinnert an Anliegerpflichten

Aufgrund der derzeitigen Herbstwitterung und des vor der Tür stehenden Winters erinnert das Ordnungsamt der Stadt Bischofswerda alle Straßenanlieger an ihre Pflichten. Wenn Schnee und Eis die Fußwege...

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Aufgrund der derzeitigen Herbstwitterung und des vor der Tür stehenden Winters erinnert das Ordnungsamt der Stadt Bischofswerda alle Straßenanlieger an ihre Pflichten. Wenn Schnee und Eis die Fußwege in Rutschbahnen verwandeln, sind Eigentümer und Besitzer (Anlieger) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke gefordert. Für die kalte Jahreszeit sind insbesondere die Anliegerpflichten zum Winterdienst zu beachten. Hiermit weist die Stadtverwaltung auf die Satzung der Stadt Bischofswerda über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin.

Danach obliegt den Straßenanliegern im Bereich der Stadt und in den Ortsteilen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter einschließlich Straßenrinne nach Maßgabe dieser Satzung von Laub, Unrat, Unkraut und Schnee zu reinigen sowie Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte sind diese Flächen zu bestreuen – dabei darf aber nur abstumpfendes Material wie Sand und Splitt verwendet werden. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet 20 Uhr. Die Feuerwehren der Stadt und ihrer Ortsteile weisen außerdem darauf hin, dass Hydranten unbedingt von Eis und Schnee freizuhalten sind.

Weiterhin regelt diese Satzung die Gegenstände, die der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht unterliegen sowie den Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens. So gehören unter anderem der Rückschnitt von Wildwuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, und das Freischneiden von Verkehrszeichen ebenfalls zu den Anliegerpflichten.

Foto: Stadt Bischofswerda

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