Gibt es falsche Vergabeleistungen in Malschwitz?

Die Gemeinde Malschwitz plant einen neuen Schul- und Hortstandort in Malschwitz für die Grundschule in Höhe von 11.163.000,00 Euro. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 27.02.2024, sollte...

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Die Gemeinde Malschwitz plant einen neuen Schul- und Hortstandort in Malschwitz für die Grundschule in Höhe von 11.163.000,00 Euro. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 27.02.2024, sollte unter TOP 09 die Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Grundschule Malschwitz“ in Höhe von 333.682,25 EUR für die Leistungsphase 3 vergeben werden.

Das Problem war jedoch, dass die Planungsleistungen nicht ausgeschrieben wurden.

Dazu teilte AfD-Gemeinderat Steffen Lehmann per Pressemitteilung mit: “Ich persönliche finde das Projekt sehr gelungen und für unsere Kinder zukunftsorientiert! Allerdings stellt sich auch die Frage: Kann die Verwaltung so ein Projekt ohne ausreichende Fördermittel überhaupt finanzieren? Bei der schlechten Haushaltslage für die kommenden Jahre. NEIN !!

Der Vergabevorschlag war nach meiner Kenntnis nicht aus einer öffentlichen Ausschreibung hervorgegangen. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung hätte eine EU-weite Ausschreibung erfolgen müssen. Dieses Vorgehen der Gemeindeverwaltung verstößt nach meinem Verständnis gegen das Vergaberecht und ist damit rechtswidrig. Deshalb habe ich am 19.02.2024 beim Rechts- und Kommunalamt des Landratsamt Bautzen die rechtliche Prüfung bis zur Gemeinderatssitzung beantragt. Vor der Sitzung teilte mir das Rechts- und Kommunalamt schriftlich mit, dass dem Bürgermeister empfohlen wurde, keine Beschlussfassung zu vollziehen. Zur Eröffnung der Gemeinderatssitzung erfolgte die Absetzung des Tagesordnungspunktes TOP 09 Planungsleistungen für das Projekt „Grundschule Malschwitz“ durch den Bürgermeister. Er teilte uns mit, dass eine EU-weite Ausschreibung durch die Gemeinde erfolgen wird.

Die Prüfung der geplanten Vergabe war mir wichtig, um Schaden von der Gemeinde Malschwitz durch rechtliche Folgen durch falsche Vergabe von Planungsleistungen abzuwenden.“

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