Naturschutzgebiet „Mühlbusch Plotzen“

Das Landratsamt Bautzen beabsichtigt, in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines neuen Naturschutzgebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Hochkirch zu erlassen. Das neue Naturschutzgebiet soll...

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Das Landratsamt Bautzen beabsichtigt, in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines neuen Naturschutzgebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Hochkirch zu erlassen. Das neue Naturschutzgebiet soll die Bezeichnung „Mühlbusch Plotzen“ tragen. Es befindet sich am Kuppritzer Wasser zwischen den Ortslagen Lehn im Süden und Plotzen im Norden und wird von der Kreisstraße K7233 in zwei Teilflächen geteilt.

Für Teilflächen des künftigen Naturschutzgebietes existieren bislang Flächennaturdenkmale auf Grundlage des Beschlusses des Rat des Kreises Bautzen vom 14. Februar 1985. Diese Festsetzungen zu den Flächennaturdenkmalen werden jedoch im Rahmen des Verfahrens zur Ausweisung des Naturschuztgebietes aufgehoben.

Einwände gegen die Festsetzung des Naturschutzgebietes und Anregungen zum Entwurf der Rechtsverordnung können bis zum 14.04.2021 schriftlich an das Landratsamt Bautzen mitgeteilt werden.

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