Privaten Wohnungsbau fördern

Der Verband Privater Bauherren (VPB) fordert, auch nach der Bundestagswahl im September den Mietwohnungsbau nachhaltig steuerlich zu fördern. Es sind die privaten Bauherren, die bereits heute über 80...

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Der Verband Privater Bauherren (VPB) fordert, auch nach der Bundestagswahl im September den Mietwohnungsbau nachhaltig steuerlich zu fördern. Es sind die privaten Bauherren, die bereits heute über 80 Prozent der Wohnungen auf dem deutschen Markt zur Verfügung stellen. Die Ende des Jahres auslaufende bisherige Förderung müsse fortentwickelt, angepasst und vor allem entfristet werden, so Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbraucherschutzverbandes: „Das im August 2019 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus ermöglicht Sonderabschreibungen für neue Mietwohnungen, die über § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt wurden. Das war eine gute Sache, auch wenn es im Detail noch etwas an den tatsächlichen Gegebenheiten am Bau vorbeiging“. Merzyn kritisiert insbesondere die zeitliche Befristung und die Deckelung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche. „Förderprogramme, die zeitlich begrenzt sind, bewirken erfahrungsgemäß viel weniger als unbefristete. Bei solchen Befristungen wird viel Potential verschenkt. Die Bezeichnung „AfA“ zeigt es – sie bedeutet „Abschreibung für Abnutzung“: Der Zeitpunkt aber, an dem teure Bauteile wegen Abnutzung ersetzt werden müssen, ist heutzutage mit immer mehr Haustechnik am Bau nun mal deutlich schneller erreicht als noch vor ein paar Jahren. Folgerichtig wäre es deshalb, die Abschreibungszeiträume und auch die Prozentsätze dauerhaft und verlässlich anzupassen, um Energiewende und Wohnungsknappheit wirkungsvoll angehen zu können. Und die Deckelung auf 3.000 € ist angesichts der massiv angestiegenen Baukosten vielerorts kaum noch zu schaffen.“
Merzyn sieht den Wohnungsbau auch weiterhin als eines der „Mega-Themen“ der deutschen Politik auch nach den bevorstehenden Wahlen: „Es ist das soziale Thema schlechthin. Mit Blick auf die Möglichkeiten zum Wohnungsbau muss die Politik dringend die privaten Eigentümer als potentielle Bauherren zurückgewinnen. Denn Grund und Boden sind in Deutschland vor allem im Streubesitz vieler Kleineigentümer. Mit Verboten und ohne Anreize auch für diese wird es kaum gelingen, bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge zu erstellen, der dazu noch das Erreichen der gesetzten Klimaziele durch energetische Qualität unterstützen muss“.
Die zum 31.12.2021 auslaufende Förderungsmöglichkeit – für die entsprechenden Gebäude muss vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige getätigt worden sein – sei insbesondere interessant für private Bauherren, denn mit dem aktuellen Gesetz können private Investoren noch bis Jahresende befristet auf vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen bezahlbaren Wohnung steuerlich geltend machen – zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Dies summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent. Mehrere Bedingungen sind allerdings daran geknüpft: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Es gibt eine doppelte Kostengrenze: Werden 3.000 Euro/Quadratmeter überschritten, gibt es gar keine Förderung, liegen die Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro/Quadratmeter ist die Bemessung der Förderung auf 2.000 Euro/Quadratmeter gedeckelt. Außerdem sind Aufwendungen für das Grundstück – auch im Falle der Anschaffung – nicht begünstigt.
Private Bauherren, die mit einem solchen Projekt ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen, tun also gut daran, sich rechtzeitig zu informieren, um nicht nur die Finanzierung zu sichern, sondern vor allem auch die Bauqualität ihrer Investition zu sichern.
Informationen sowie eine Checkliste zur Förderung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-07-07-berechnungsschema-sonderabschreibung-7b-estg.html

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