Rettungsdienst im Landkreis Bautzen

Alle bisherigen Leistungserbringer erhalten Zuschlag bis 30.06.2012 Die Erbringung der Rettungsdienstleistungen im Landkreis Bautzen ab dem 01.01.2012 ist sichergestellt. Im Rahmen der Interimsvergabe vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 wurden...

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Alle bisherigen Leistungserbringer erhalten Zuschlag bis 30.06.2012

Die Erbringung der Rettungsdienstleistungen im Landkreis Bautzen ab dem 01.01.2012 ist sichergestellt.

Im Rahmen der Interimsvergabe vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 wurden die Zuschläge an alle bisherigen Leistungserbringer erteilt.

– Bereich Radeberg: DRK Rettungsdienst Pulsnitz GmbH
– Bereich Bischofswerda: ASB Kreisverband Bautzen
– Bereich Hoyerswerda: DRK Rettungsdienst Westlausitz gGmbH
– Bereich Bautzen: DRK Kreisverband Bautzen
– Bereich Kirschau: DRK Kreisverband Bautzen
– Bereich Kamenz: DRK Rettungsdienst Westlausitz gGmbH

Mit den Leistungserbringern werden neue Verträge für den oben genannten Zeitraum geschlossen.

Hintergrund:
Die Interimsvergabe wurde notwendig, da die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen den Landkreis Bautzen verpflichtet hatte, spätestens bis zum 31.12.2011 ein Vergabeverfahren für Leistungen des Rettungsdienstes zu beginnen (Vergabebekanntmachung) und ab dem 01.01.2012 Leistungen des Rettungsdienstes (soweit erforderlich auch die interimsweise Beauftragung von Leistungserbringern) nur noch im Wege des Wettbewerbs vorzunehmen.

Die geforderte Vergabeentscheidung zum Rettungsdienst für einen Zeitraum von 5 Jahren war in der Kürze der Zeit seit Bestandskraft der Entscheidung der Vergabekammer bis zum 01.01.2012 auf Grund des anzuwendenden Ausschreibungsverfahrens nicht sachgerecht und rechtssicher möglich.
Darüber hinaus wäre es nicht möglich gewesen, einem eventuell neuen Leistungserbringer einen ausreichenden Zeitraum für die Leistungsaufnahme einzuräumen (Übernahme Rettungswachen und Einsatztechnik, Einrichtung des Betriebes, Personalgestellung und -einweisung in den Bereich, ggf. Personalübernahme vom bisherigen Leistungserbringer).

Der Landkreis hatte sich daher entschlossen, zwei Vergabeverfahren durchzuführen:
Zum einen die Interimsvergabe für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2012 als beschränkte Ausschreibung für einen definierten Teilnehmerkreis und zum anderen das Hauptvergabeverfahren für den Zeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2017.

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