Richter im Ehrenamt und Personen für den Schöffenwahlausschuss gesucht

Der Landkreis Bautzen sucht derzeit sowohl ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Dresden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als auch Vertrauenspersonen, die im Schöffenwahlausschuss mitwirken möchten. ·  ...

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Der Landkreis Bautzen sucht derzeit sowohl ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Dresden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als auch Vertrauenspersonen, die im Schöffenwahlausschuss mitwirken möchten.

·     Richter im Ehrenamt für das Verwaltungsgericht

Wer sich als Bürgerin oder Bürger des Landkreises Bautzen um dieses Ehrenamt bewerben möchte, sollte seine Unterlagen bis zum 20.03.2023 an das Landratsamt Bautzen senden.

Bewerbungsunterlagen sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises

Bewerbungsvordrucke liegen auch im Bürgeramt des Landratsamtes Bautzen an den Standorten Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda aus oder können telefonisch unter der Telefonnummer 03591 – 5251 15114 angefordert werden.

Das Bewerbungsschreiben und die Erklärung nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes senden Interessierte bitte bis zum 20.03.2023 an das Landratsamt Bautzen, Rechts- und Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Hintergrundinformationen:

Was tun ehrenamtliche Richter?

Ehrenamtliche Richterrinnen und Richter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter mit.

Welche Anforderungen werden an die Bewerber gestellt?

Die Bewerber für das Amt

·            müssen Deutsche sein

·            sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben

·            sollen ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Wird die Arbeit bezahlt?

Es handelt sich um ein Ehrenamt. Für die interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten ehrenamtliche Richter eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz.

Ehrenamtliche Richter müssen freigestellt werden

Gegenüber ihrem Arbeitgeber haben ehrenamtliche Richter Anspruch auf Freistellung.

Wer entscheidet über die Auswahl im Bewerbungsverfahren?

Der Kreistag des Landkreises Bautzen entscheidet, welche Bewerber in eine Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss am Sitz des Verwaltungsgerichts Dresden.

·     Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss

Einwohner der Landkreises Bautzen, die als Vertrauensperson im Schöffenwahlausschuss mitwirken möchten, werden gebeten sich beim Rechts- und Kommunalamt zu melden.

Vertrauenspersonen wirken bei der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda mit, die in diesem Jahr stattfindet. Gewählt werden die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

·                     Amtsrichter des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks

·                     Landrat des Landkreises Bautzen

·                     jeweils sieben Vertrauenspersonen je Amtsgerichtsbezirk

Sie möchten Vertrauensperson werden?

Ihre Bereitschaftserklärung hierfür können Sie ganz einfach online ausfüllen.

Sie können die Erklärung aber auch schriftlich versehen mit

·                     Vor- und Zuname

·                     Geburtsdatum

·                     Wohnanschrift

·                     ggf. Telefonverbindung

·                     ggf. E-Mail-Adresse

an das Landratsamt Bautzen, Rechts- und Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen senden.

Die Bereitschaftserklärung sollte bis zum 03.03.2023 bei uns vorliegen.

Ansprechpartnerin:        Frau Barbro Schuckar

Telefon:                            03591 5251-15114

E-Mail:                              rechts-kommunalamt@lra-bautzen.de

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