Sich vertragen ist besser als klagen

Schlichtungsverfahren in Sachsen nehmen zu Ehrenamtliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter versuchen, Streitigkeiten des täglichen Lebens durch Einigung der Parteien gütlich, unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Dafür gab es im Jahr...

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Schlichtungsverfahren in Sachsen nehmen zu

Ehrenamtliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter versuchen, Streitigkeiten des täglichen Lebens durch Einigung der Parteien gütlich, unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Dafür gab es im Jahr 2011 im Freistaat Sachsen 330 Schiedsstellen für 470 Gemeinden. 4 Gemeinden hatten keine eigene Schiedsstelle bzw. waren in keine bereits bestehende integriert. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes führten die sächsischen Schiedsstellen im Jahr 2011 insgesamt 537 Schlichtungsverfahren in Zivil- und Strafsachen durch. Das waren 10 Prozent (50 Verfahren) mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der „Tür- und Angelfälle“1) hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert. 2011 wurden 3076 Fälle (12 weniger als 2010) registriert. Die Mehrzahl der Schlichtungsverfahren waren mit 91 Prozent (488 Fälle) bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (z. B. Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten). Fast zwei Drittel dieser Zivilverfahren (315 Fälle) wurden durch Vergleich, Anerkenntnis und Verzicht erledigt.
In strafrechtlichen Privatklagesachen („kleine Strafsachen“, z. B. Sachbeschädigung) hat sich die Zahl der Anträge (49 Verfahren) gegenüber 2010 um 4 Verfahren verringert. In 26 Fällen führte der Sühneversuch zum Erfolg. Insgesamt wurde 2011 gegen 16 Personen wegen unentschuldigtem Fernbleiben zur Schlichtungsverhandlung ein Ordnungsgeld verhängt.

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