Stadtrat Dr. Lübke stellt Fragen zum Bautzener Jugendforum

In die Diskusion zur Konstituierung eines Bautzener Jugendforums schaltet sich nun auch Bautzens Stadtrat Dr. Lübke ein und stellt dazu offen seine Fragen. Das Jugendforum soll sich bekanntlich...

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In die Diskusion zur Konstituierung eines Bautzener Jugendforums schaltet sich nun auch Bautzens Stadtrat Dr. Lübke ein und stellt dazu offen seine Fragen. Das Jugendforum soll sich bekanntlich aus Bautzener Jugendlichen zusammensetzen, wobei die Altersfestlegung von 14 bis 27 Jahren des Bundesgesetzgebers bereits eigenwillig anmutet. Wie dem auch sei: jedenfalls gehe ich davon aus, dass grundsätzlich jeder Bautzener Jugendliche im genannten Alter Zugangsrecht hat, um – niedrigschwellig – die Chance zu haben, sich politisch und gesellschaftlich einzubringen. Von daher ist die Verschiebung des konstituierenden Jugendforumtreffens durch den Steinhaus-Vorstand bemerkenswert.

Aus meiner Sicht als Stadtrat, der sich von Anbeginn für eine korrekte Organisation der „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD) in der Stadt Bautzen eingesetzt hat, ergeben sich aus dem Offenen Brief des Steinhaus e.V. einige Fragen, um deren Beantwortung ich hiermit bitten möchte:

1) Wer sind die Vorstandsmitglieder des Steinhaus e.V. ? Herr Wiegel – wenn er denn mal unterzeichnet – ist die einzige hier öffentlich in Erscheinung tretende Person.

2) Ist eine „Leumundsprüfung“ durch „die zuständigen staatlichen Behörden“ wirklich so im Bundesgesetz für die PfD geregelt?

Zur „Leumundsprüfung“ gehöre, dass „keine verurteilten Straftäter“ und keine „Personen, <die> nachweislich einer extremistischen Gruppierung angehören bzw. als Extremisten eingestuft sind“, dem Jugendforum angehören.

3) Ist dies im Bundesgesetz konkret so einschränkend geregelt? Wenn ja, bitte ich um Zitierung der exakten Gesetzespassage.

4) Ab welchem Grad der Straftat ist ein Jugendlicher oder – nach Strafgesetzbuch spätestens ab dem 21. Lebensjahr – Erwachsener (bis 27. LJ) vom Jugendforum auszuschließen? Greift diese Regelung schon bei Bagatell- und Massendelikten wie z.B. Diebstahl?

5) Wer definiert, welcher „Jugendlicher“ (nach PfD-Definition) als „Extremist“ zu stigmatisieren ist? Was ist hierfür die Gesetzesgrundlage? Ist eine Prüfung auf eine politisch extreme Gesinnung nicht logischerweise doch eine – vom Steinhaus e.V. – geleugnete „Gesinnungsprüfung“?

Laut Artikel der Sächsischen Zeitung übernehme der Sächsische Verfassungsschutz die Personenüberprüfung?

6) Ist dieser rechtlich gesehen zuständig? Oder maßt sich diese Behörde hier im rechtsfreien Raum Kompetenzen an?

7) Inwieweit verhält sich die Stadtverwaltung bzw. verhalten Sie sich als Amtsperson neutral bei diesem Vorgang?

8) Da ein Ausschluss aus dem Jugendforum durch eine – hier mal neutral so formulierte – „Personenüberprüfung“ eine die Mitarbeit und vor allem Meinungsfreiheit der Jugendlichen (im Sinne der PfD-Definition) einschränkende erhebliche Maßnahme darstellt: Ist dies wirklich im Gesetzestext grundgesetzkonform so geregelt im Sinne eines Gesetzesvorbehaltes?

9) Ist das ganze Procedere zudem verhältnismäßig, wurde doch der wesentlich mächtiger und umfassender agieren könnende PfD-Beirat meines Wissens nach ohne jegliche Personenüberprüfung gegründet und konstituiert? Wie ist hier Ihre persönliche und juristische Einschätzung?

Abschließend frage ich mich als Stadtrat, ob andere Kommunen ähnlich vorgehen bzw. ähnliche Probleme haben.

10) Ich beantrage daher (ggf. per Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium) in Erfahrung bringen, ob die in die Wege geleitete „Personenüberprüfung“ eine Bautzener Spezialität ist oder ob dies generell, d.h. bundesweit, beim Jugendforum und/oder beim PfD-Beirat so gehandhabt wird. Wie ist hier der objektive Sachstand?

Dr. Dirk Lübke

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