Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg war die Stimmung in der Tschechoslowakei geprägt von Anspannung, Schmerz und dem Wunsch nach Rache für die Verbrechen während der nationalsozialistischen Besatzung des Landes. Das richtete sich vor allem gegen die deutschsprachige Bevölkerung. Und die öffentlichen Äußerungen hochstehender Politiker in den ersten Monaten des Jahres 1945 klangen keinesfalls versöhnlicher, sie heizten die Stimmung eher noch an. So kam es zur Enteignung und Vertreibung. Die rechtliche Grundlage bildeten die Dekrete des tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard Beneš.

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