
Die kurzfristige Schließung des Asylheimes in Wehrsdorf war vor allem mit gravierenden hygienischen Mängeln begründet. Dies stellt das Landratsamt in Bezug auf aktuelle Medienberichte klar. Zudem wurden grundlegende Standards in der Ausstattung des Heimes trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht abgestellt. Die Entscheidung zur sofortigen Schließung des Heims wurde ausschließlich zum Schutz der dort untergebrachten Menschen getroffen.
Massive Hygieneprobleme trotz mehrfacher Beanstandung
Seit Ende 2024 kam es wiederholt zu Meldungen über hygienische Missstände in der Unterkunft – auch durch Flüchtlingshelfer. Das Ausländeramt des Landkreises führte daraufhin mehrere Kontrollen durch und bezog dabei auch das Gesundheitsamt des Landkreises mit ein. Die Einbindung des Gesundheitsamtes erfolgte, weil unter anderem Bettwanzen festgestellt wurden. Zudem kam es wiederholt zu Krätzeinfektionen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle und der hygienischen Gesamtumstände konnten Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden. In einem solchen Fall spricht das Gesundheitsamt von einer Durchseuchung der Einrichtung. Durch denBetreiber wurden auf Aufforderung des Landratsamtes zwar Maßnahmen angekündigt und teilweise auch eingeleitet, diese waren jedoch nicht ausreichend.
Darüber hinaus dokumentierten Kontrollen im März und Mai 2025 weitere gravierende Mängel: Küchen mit verdreckten Öfen und unzureichender Abfallentsorgung, sanitäre Anlagen in desolatem Zustand, Wasserschäden und Schimmelbefall. Anfang Mai wurden auch die Zimmer der Bewohner kontrolliert, was nur in begründeten Verdachtsfällen für die Behörde erlaubt ist. Diese Kontrollen ergaben weitere Mängel: fehlende oder defekte Betten und Ausstattungsgegenstände wie Glühbirnen. Teilweise fehlten sogar grundlegende Dinge wie Bettdecken oder Bettlaken. Einige Bewohner zogen es vor, auf dem Boden zu schlafen.
Schnelle Entscheidung zum Schutz der Menschen
Trotz mehrfacher Fristsetzungen und schriftlicher Aufforderungen wurden wesentliche Mängel bis zuletzt nicht vollständig beseitigt. Eine nochmalige Kontrolle Ende Mai 2025 zeigte, dass sich die Gesamtsituation nicht innerhalb der gesetzten Frist verbessert hatte. Vor diesem Hintergrund sah sich der Landkreis in der Verantwortung, zum Schutz der Bewohner konsequent zu handeln. Die Unterkunft wurde Anfang Juni kurzfristig geschlossen, die Bewohner noch am selben Tag persönlich informiert und geordnet mit Bussen in andere Einrichtungen verlegt. Zudem wurde die Landesdirektion Sachsen über die Schließung und die Gründe dafür informiert. Die Landesdirektion übt die Fachaufsicht unter anderem in Fragen der Unterbringung von Asylsuchenden aus.
„Gemeinschaftsunterkünfte sind keine Hotels – aber sie müssen Mindeststandards erfüllen. Schließlich wird der Betreiber dafür öffentlich finanziert“, betont Sozialdezernentin Kristin Penther. „Wenn diese Standards trotz mehrfacher Hinweise und Kontrollen nicht eingehalten werden, können und dürfen wir nicht untätig bleiben.“
Hinweise auf neue Unterkunft wurden geprüft
Einige Flüchtlingshelfer meldeten nach dem Umzug in die Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in Kamenz verschiedene Mängel in der neuen Unterkunft. Diesen Hinweisen ist das Ausländeramt unverzüglich nachgegangen. Die festgestellten Probleme wurden durch den Betreiber zeitnah behoben. Die Unterkunft in Kamenz wurde durch die Landesdirektion zuletzt im März 2025 geprüft.
Hintergrundinformationen
In der Gemeinschaftsunterkunft Wehrsdorf waren zuletzt rund 70 Einzelpersonen verschiedener Nationalitäten untergebracht.