Die Zweifel sind ausgeräumt: Am Mittwoch hat das tschechische Verfassungsgericht über eine Beschwerde der Partei Volt Česko entschieden, die die Kandidaturen von sogenannten unechten Bündnissen bei der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus betrifft. Laut dem Urteil verstoßen solche Zusammenschlüsse nicht gegen Verfassung und Gesetze hierzulande.