Landkreis Bautzen legt keine Beschwerde zur OB Wahl ein

Der Landkreis Bautzen wird gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 06.12.2011 keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Das Landratsamt Bautzen wurde durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 06.12.2011 zum...

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Der Landkreis Bautzen wird gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 06.12.2011 keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Das Landratsamt Bautzen wurde durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 06.12.2011 zum Wahleinspruch von Herrn Jürgen Neumann verpflichtet, die Wahl zum Oberbürgermeister in der Stadt Bischofswerda vom 28.02.2010 für ungültig zu erklären. Gegen dieses Urteil wurde keine Revision zugelassen.
Es bestand sowohl für Herrn Erler selbst als auch für den Landkreis Bautzen die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen.
Herr Erler hat dies am 18.01.2012 getan.

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