Fahrtkostenzuschuss für Schülerpraktikum

Auch für die bevorstehenden Winterferien bietet das Kultusministerium wieder die Möglichkeit, ein Betriebspraktikum zu absolvieren und dafür einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 30 Euro pro Schülerin/Schüler zu erhalten....

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Auch für die bevorstehenden Winterferien bietet das Kultusministerium wieder die Möglichkeit, ein Betriebspraktikum zu absolvieren und dafür einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 30 Euro pro Schülerin/Schüler zu erhalten. Aktuelle Angebote gibt es in der Online-Praktikumsbörse (https://www.schau-rein-sachsen.de/schuelerpraktikum.php). Der Zuschuss kann direkt beim Kultusministerium beantragt werden. Das Antragsformular ist auf dem Praktikumsportal eingestellt.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Ferienbetriebspraktikum als schulische Veranstaltung oder als privates Ferienbetriebspraktikum durchzuführen. Für die Durchführung als schulische Veranstaltung sollten sich interessierte Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern in der Schule erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht. Die Schulen entscheiden eigenständig in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort, ob eine Anerkennung als schulische Veranstaltung erfolgt.

Für die Durchführung als private Veranstaltung schließen Personensorgeberechtigte und Praktikumsunternehmen einen Praktikumsvertrag ab, der die Durchführung regelt. Dabei sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

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